Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 91

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Thema, für solch eine riesige Umwälzung im Bereich der Bundesverfassung ein wirklich einzigartiger Schritt.

Ich möchte daher an die Spitze meiner Ausführungen ausdrücklich den Dank an alle Verfassungssprecher aller Parteien stellen. Es wurde hier eine äußerst konstruktive Vorgangsweise, eine äußerst kompromissbereite Vorgangsweise im Dienste der Sache gewählt. Ganz besonders bedanken möchte ich mich bei meinem Pendant, beim Koalitionspartner Wolfgang Gerstl, der ebenfalls sehr umsichtig gehandelt hat.

Ich möchte auch nicht verhehlen, dass eine ganz große Aufgabe Herrn Staatssekretär Ostermayer oblegen ist, nämlich: die Länder ins Boot zu holen. Man weiß, dass das bei dieser Materie nicht ganz einfach war. Deshalb möchte ich mich bedanken, das war eine großartige Leistung, die Länder ins Boot zu holen.

Zum Schluss, aber nicht zuletzt möchte ich mich bedanken bei einer wirklich hervor­ragenden Mannschaft von Beamten, die die wirklich schwierige Formulierungsarbeit geleistet haben, und insbesondere beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes. (Allgemeiner Beifall.)

Wir haben in dieser Angelegenheit auch einen ungewöhnlichen Weg beschritten, der dokumentiert, dass sich Opposition und Koalitionsparteien in einer neuen Art der Zusam­menarbeit gefunden haben. Es wird zum ersten Mal ein Oppositions­abgeord­neter, nämlich Abgeordneter Fichtenbauer, einen Abänderungsantrag zu einer Regie­rungsvorlage stellen, der die Mehrheit erhalten wird, und Abgeordnete Musiol wird einen Entschließungsantrag stellen. Sie haben sich für diese beiden Themenbereiche besonders stark gemacht, und es ist sehr vernünftig, diese Themenbereiche noch einmal gesondert zu regeln. Ich glaube, diese Vorgangsweise zeigt, dass wir im Verfassungsausschuss hinsichtlich Sachthemen ein unglaubliches Potenzial an Zusammenarbeit und eine große Bereitschaft dazu haben.

Worum geht es? – Es geht darum, die Verwaltungsinstanzen, im Wesentlichen die Berufungsinstanz in zweiter Instanz, auf ein Gericht überzuleiten. Man hätte die Verwaltungsinstanzen auch belassen können, aber man hat sich dazu entschlossen, nur mehr eine Verwaltungsinstanz einzusetzen und die zweite Instanz bei einem Gericht anzusiedeln, etwa bei Landesverwaltungsgerichten, oder überhaupt die erste Instanz schon bei einem Bundesverwaltungsgerichtshof und dann die weitere Instanz beim Verwaltungsgerichtshof anzusiedeln.

Das heißt, man hat neun Verwaltungsgerichtshöfe, Landesverwaltungsgerichtshöfe, in denen die Kommissionen der Landesverwaltungen und der UVS aufgehen, und es wird sozusagen nur mehr ein zweistufiger Instanzenzug geschaffen, der aber über eine weitaus größere Rechtssicherheit verfügt, weil unabhängige Richter in zweiter Instanz entscheiden werden. Das ist eigentlich europäischer Standard, den wir jetzt letztendlich auch in Österreich umsetzen.

Auf Bundesebene wird es zwei Bundesverwaltungsgerichtshöfe geben. Der eine wird sich mit Finanzfragen auseinandersetzen, der andere sozusagen alle anderen Bereiche abdecken. Ich möchte nur festhalten, dass wir damit 120 Sonderbehörden auflösen und in einen Bundesverwaltungsgerichtshof überführen.

Ich glaube, die Besonderheit an der Diskussion im Verfassungsausschuss war, dass niemand der anwesenden Parteien dieses Paket, nämlich auf verfassungsrechtlicher Ebene alle im Boot zu halten, in Frage gestellt hat. Da mit diesem Verfassungsgesetz all diese Behörden sozusagen in einem Bundesverwaltungsgerichtshof aufgehen, wird uns mit diesem Gesetz auch die größte Verwaltungsreform seit 1920 gelingen. Ich glaube, dass das eine wirklich großartige Leistung im Ausschuss war. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 


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