Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 101

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vor allem auch: Handelt es sich um sachlich sinnvolle Zuteilungen, ob jetzt etwas bei einem Landesverwaltungsgericht oder bei einem Bundesverwaltungsgericht ist?

Da haben wir schon einige Punkte gehabt, die wir in den Verhandlungen angemerkt haben, die uns noch nicht gepasst haben und die auch entscheidend waren, je nachdem, wie sie ausgehen, ob wir zustimmen können oder nicht. Es war im Kern ein guter Entwurf, Herr Staatssekretär, aber es gab eben einige Punkte, die uns wichtig waren. Diese haben wir, wie Sie ja wissen, in den Gesprächen mit den anderen Kolleginnen und Kollegen des Verfassungsausschusses, aber dann auch in gemeinsamen Gesprächen mit Ihnen eingebracht.

Da stimmt sicher das, was Kollege Wittmann, Kollege Gerstl und alle meine Vorredner gesagt haben: Das Klima, das in den Verhandlungen geherrscht hat – des gegen­seitigen Zuhörens, Argumente-Austauschens und Einander-Annäherns –, war sicher ein außergewöhnliches. Man könnte sogar sagen: Eigentlich sollte es ein selbstver­ständliches bei Verhandlungen im Parlament sein. Aber vielleicht haben wir damit einmal eine Latte auch für andere Themenbereiche gelegt. Wir sind aber in vielen Punkten einander nähergekommen, das kann man sicher sagen.

Was war uns wichtig? – Uns war zum Beispiel wichtig, dass UVP-Verfahren, also Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren, nicht in den einzelnen Ländern bleiben, sodass wir dann innerhalb von Österreich neun verschiedene Rechtsprechungen und neun verschiedene Handhabungen gehabt hätten, sondern uns war wichtig, dass es zumindest hier eine Bundeszuständigkeit gibt, das heißt, ein Bundesverwaltungsgericht zuständig ist. Das war durchaus bis zum Schluss eine Diskussion, die auch mit den Landeshauptleuten geführt werden musste, denn es ist nun einmal so, dass solche Fragestellungen auch Fragen von Macht sind.

Aber hier gibt es jetzt eine klare Einigung, hier gibt es klar den Willen, dass das Bundesverwaltungsgericht zuständig ist. Damit ist gewährleistet, dass wir in einem der wesentlichsten Verfahren, die sich mit Umweltverträglichkeit beschäftigen, eine öster­reichweite Rechtsprechung und nicht eine Zersplitterung in die diversen Bun­desländer bekommen. Noch besser wäre selbstverständlich eine europaweite und weltweite Rechtsprechung, was die Umwelt betrifft, weil wir alle wissen, das endet nicht an der Grenze, aber davon sind wir natürlich weit entfernt. Wir sind hier das österreichische Parlament und können jetzt einmal nur das beschließen.

Dann gab es zahlreiche Gruppen, die sich an uns gewandt haben, nämlich an alle Parteien. Das waren die Rechtsanwälte, die Notare, die Universitäten, diverse ExpertInnen wie Verfassungsrechtler und Verwaltungsrechtler, die hier bestimmte Punkte in den Vordergrund gestellt haben. Die Universitäten habe ich schon genannt: Dort haben von den StudentInnen bis hin zu den ProfessorInnen, bis zum Senats­vorsitzenden alle Sorge gehabt, dass das im Entwurf Vorgesehene zu einer Verschlechterung ihrer Mitwirkung auf den Universitäten führen könnte. Nach vielen Gesprächen, kreativen Momenten meiner Mitarbeiterin, der Grünen-Verfassungs­referentin Marlies Meyer, sind wir gemeinsam zu Lösungen gekommen, die jetzt, glaube ich, für alle passen. Es ist damit gewährleistet, dass die Universitäten in ihrer Autonomie, aber vor allem in ihrer Mitwirkung hier auch einen Stellenwert haben.

Die Unabhängigkeit habe ich schon angesprochen. Es war uns ein wichtiges Anliegen, dass es hier eine tatsächliche Unabhängigkeit gibt, dass auch klar ist: Wie passiert jetzt der Übergang? Wie passiert der Übergang jener Personen, die in den Unab­hängigen Verwaltungssenaten der Länder arbeiten, hin zu RichterInnen? – Da muss ein Procedere vorgesehen werden. Hier muss auch klargelegt werden: Es braucht ein transparentes Verfahren, es braucht klare Kriterien, wer VerwaltungsrichterIn werden


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