Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 128

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Kommissionen wie beispielsweise die Datenschutzkommission, aber auch die Schie­nen-Control Kommission geht.

Im Bereich Datenschutz, glaube ich, ist das öffentliche Interesse schon groß genug, da wird es keine Ungereimtheiten mehr geben, aber im Bereich Verkehrspolitik – Herr Kollege Bartenstein, Herr Kollege Heinzl, da gilt es wirklich aufzupassen –, da muss man auch darauf schauen, dass dem Entschließungsantrag auch wirklich gefolgt wird.

Warum ist die Schienen-Control Kommission überhaupt notwendig gewesen? – Die normale Gerichtsbarkeit oder normale Gerichte waren einfach in der Vergangenheit bei diesem Thema fachlich überfordert. Das hatte aufwendige Gutachten, die lang und teuer waren, zur Folge. Diese Situation ist natürlich immer eine, wo man sagt: Für ein Unternehmen, das ein Monopolist ist – und ich will jetzt den ÖBB nicht unterstellen, dass sie Monopolist sind, aber sie haben eine marktbeherrschende Stellung –, ist es immer besonders leicht, seine Rechtsansicht durchzusetzen.

Worum geht es bei dieser Schienen-Control Kommission oder ihrem Nachfolger aber wirklich? – Es geht um Unabhängigkeit, denn kein Verwaltungsrichter oder kein Gericht als solches kann diese Fachkompetenz haben, und es geht daher jetzt darum, das nicht einfach einer anonymen GmbH, die dem BMVIT, dem Verkehrsministerium, unterstellt ist, zuzuteilen. Denn dann kommt genau diese Situation: Das Verkehrs­ministerium ist dann Eigentümer des größten Betreibers und es ist Eigentümer des Richters – und da kann man doch wirklich nur dem Bösesten unterstellen, zu behaupten, dass es da keine Gemeinsamkeiten geben würde.

Es geht aber nicht, wie gelegentlich argumentiert wird, um Einsparungen. Die Schienen-Control Kommission kostet keine Steuermittel, denn die Betreiber, die Schienengesellschaften, die Eisenbahngesellschaften zahlen sie nämlich selbst. Da kann man ruhig, auch wenn man von Transparenz redet, fragen: Was kostet das? – Wenn wir einen Stundensatz von 84 € für die Mitglieder dieser Kommission haben, die sich in etwa ein paar Mal pro Jahr für fünf bis zehn Stunden treffen, dann ist das kein großer Aufwand.

Also die Einsparung ist es nicht, sondern es geht um die Beibehaltung der Unab­hängigkeit. Und dass das ein gefährliches Spiel sein kann, zeigt schon die Vergangen­heit, denn im Ministerium ist bereits mit der Materie gespielt worden. Es gab eine Verordnung – Kollege Bartenstein, wieder aufpassen, denn das haben alle Parlamen­tarier gefordert – vom Verkehrsministerium, dass der Vorsitzende dieser Kommission für die Vorbereitungszeit kein Geld mehr kriegt.

Was hat der nach drei Monaten Amtszeit gemacht? – Er hat sein Amt zur Verfügung gestellt. Und jetzt sage ich, da muss man schon ein sehr boshafter Mensch sein, um da an Zufälle zu glauben, und da will ich einfach die Frau Bundesminister in diesem Gesetzesauftrag, den wir heute beschließen, unterstützen. Ich will sie unterstützen, dass das wirklich eine unabhängige Stelle sein soll, und nicht ein verlängerter Arm der ÖBB. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich will die Frau Bundesminister unterstützen, dass so etwas nicht mehr passiert, dass wir Transparenz haben, dass wir Unabhängigkeit haben, und nicht mit dem Ein­sparungsargument kommen, damit möglicherweise der Monopolist seine Position durchdrücken kann. In diesem Sinne unterstützen wir auch dieses Gesetz. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.04

14.04.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

 


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