Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 127

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Zwei Personen darf ich noch einen besonderen Dank aussprechen, nämlich Lan­desamtsdirektor Dr. Pesendorfer und Landtagsdirektor Dr. Steiner für ihr besonderes Engagement bei dieser Gesetzwerdung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Als Bürgermeister möchte ich auch auf die Rolle der Gemeinden in diesem Prozess zu sprechen kommen. Ich weiß, dass die Veränderung im Instanzenzug auf Gemeindeebene vielerorts auch kritisch gesehen wurde.

Der nunmehr zur Beschlussfassung vorliegende Instanzenzug, der im Regelfall zwei Verwaltungsinstanzen – nämlich den Bürgermeister und den Gemeinderat – auf Gemeindeebene vorsieht, ist für mich deshalb gerechtfertigt, weil er auf die selb­ständige, eigenständige Stellung der Gemeinden und auf die kommunale Selbst­verwaltung der Gemeinden Rücksicht nimmt, weil er meiner Meinung nach auch Kosten spart und weil die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen im Gemeindeverfahren trotzdem auch Zugang zu einem qualitativ hochwertigen Rechts­schutz haben. Aus meiner Sicht ist es auch für die Gemeinden eine gute Lösung geworden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Uns allen ist die Frage der Auswirkung auf Bürgerin­nen und Bürger wichtig, daher darf ich noch einige Punkte ansprechen: Meiner Meinung nach wird der Instanzenzug klarer, das heißt die Struktur des Rechtsschutzes ist im Wesentlichen überschaubarer, auch der Zugang zum Recht wird vereinfacht, und wichtig ist auch, dass die Verfahren beschleunigt werden.

Warum bin ich davon überzeugt? – Weil mich die Zahlen des Unabhängigen Verwal­tungssenates in Oberösterreich sicher machen: 98 Prozent der Entscheidungen des UVS Oberösterreich sind endgültige Entscheidungen, und das bei einer Verfahrens­dauer von nur zwei bis drei Monaten. In rund 95 Prozent aller Fälle gibt es keine Beschwerde mehr beim Höchstgericht. Das heißt – und das zeigt es –, dass es eine hohe Akzeptanz der Entscheidungen einer dem Verwaltungsgerichtshof vorgeschal­teten gerichtlichen Instanz gibt. Das ist für mich auch ein Zeichen, dass die erwartete Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes auch tatsächlich Wirklichkeit werden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend darf ich noch zurückkommen auf die ersten Redner dieser Debatte. Dr. Wittmann sprach von der beispielgebenden gemein­samen Arbeit im Verfassungsausschuss, Mag. Gerstl beschrieb, warum der heutige Tag ein guter Tag ist. Für mich ist der heutige Tag auch deshalb ein guter Tag, weil es ein wichtiges Zeichen an die Bevölkerung ist: Die Bundesregierung, die Bundesländer und das Parlament bringen gemeinsam etwas zusammen, bringen etwas weiter – ein guter Tag. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek zu Wort gemeldet. Wunschgemäß sind 5 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


14.00.08

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Als ich an das Rednerpult getreten bin, hat der Herr Staatssekretär etwas kritisch geschaut, er kennt mich doch mit meinen etwas gröberen Wortmeldungen, aber heute geht es nicht um Grobheit als solche, sondern es geht heute bei dieser Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle darum, dass unter diesem abstrakten Titel möglicherweise durchaus immer Realpolitik ist, und ein Punkt, warum wir heute diesem ganzen Paket zustimmen konnten, ist der Entschließungsantrag für die Neustrukturierung, vor allem dort, wo es um die unionsrechtlich vorgegebenen


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