Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 126

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ja oft so, die gute Suppe hat am Ende einen schlechten Untergrund, der einem dann übel macht – ist so, dass das gesamte Gesetzesvorhaben eine Kontinuität von rechtli­chen Atrozitäten ist, ein Begriff, den weiland der Bundespräsident Schärf verwendet hat, in Bezug auf das Besatzungsregime. Atrozitäten: Ärgernisse und übel machende Ereignisse, die den Bürger treffen.

Also wer soll getroffen werden? – Antwort: Der redliche Besitzer von deaktiviertem Kriegsmaterial.

Was ist deaktiviertes Kriegsmaterial? – Der Begriff ist eigentlich eo ipso einleuchtend: Das ist etwas, das als solches nicht mehr verwendet werden kann. Man verschweißt den Lauf, man ruiniert wesentliche Funktionsteile, und das Ergebnis ist ein Stück Ei­sen, das optisch den Anschein erweckt, was es einmal gewesen ist, aber funktionell nicht mehr sein kann.

Zahllose redliche Bürger der Republik besitzen solche Objekte: Erinnerungsgaben, sonstige Dinge. (Zwischenruf des Abg. Riepl.) – Sie brauchen sich nicht aufgeregt zei­gen, Herr Kollege! Wenn Sie den Text gelesen hätten, würden Sie meines Sinnes sein. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.) Hingegen ist es ein bedauerliches Maß parlamen­tarischer Usance, das oben beim Trichter Hereingeträufelte unten durchfließen zu las­sen – ohne Sieb.

Also es ist eine Geschichte, dass etwa seit dem Jahr 2003 durch die „Rechtskundi­gen“ – unter Anführungszeichen – des Bundesministeriums für Landesverteidigung – es betrifft nicht Sie, Herr Minister, denn im Jahr 2003 waren Sie es noch nicht – die Verwaltungspraxis  (Zwischenruf des Abg. Hornek.) – Ich war einmal Rechtsan­waltsanwärter. Das ist aber schon lange her. Ich war zwischen 1971 und 1975 Rechts­anwaltsanwärter. Auf diesem Gebiet kann mir keiner eine Lehre erteilen. (Zwischenruf des Abg. Riepl.) Es nützen auch Zwischenrufe nichts, die den Zwischenrufer seine ei­gene Zunge verschlucken lassen. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Seit dem Jahr 2003 gibt es eine geänderte Verwaltungspraxis, die das Reich des Ver­nünftigen in das Absurde hinübergetrieben hat, nämlich, indem eine Begrifflichkeit ent­wickelt wurde, wonach funktionsunfähig gemachtes Kriegsmaterial dauernd Kriegsma­terial bleibt.

Ein Beispiel: Ein Maschinengewehrlauf – Kriegsmaterial! – wird zersägt. Dann habe ich zwei Kriegsmaterialien. Dann zersäge ich ihn noch einmal, und dann habe ich vier Stück Kriegsmaterial zu 12 cm. – Na, wunderbar! Na, großartig!

Aber das Bundesministerium für Landesverteidigung hat erkannt, dass das ein Fehler ist und hat in seiner Stellungnahme (Abg. Dr. Moser: Von wann?) – die Geschäftszahl kann ich Ihnen vorlesen – vom 17.3.2011, betreffend den Entwurf eines Bundesgeset­zes, mit dem das Kriegsmaterialgesetz geändert werden sollte, begrüßt, dass demili­tarisiertes, also nachhaltig funktionsunfähiges Kriegsmaterial, in Zukunft ex lege seine rechtliche Eigenschaft als Kriegsmaterial verlieren soll.

Was geschieht heute? – Das Gegenteil! Es soll nämlich deaktiviertes Kriegsmaterial noch einmal verpflichtend gekennzeichnet werden. Also dem Heer, das selbst tätig war, es zu deaktivieren, glaubt der eigene Bundesminister nicht mehr und sagt: Jetzt musst du aber zu einem befugten Gewerbsmann gehen, der muss einen Stempel drauf­hauen und sagen, dass es wirklich deaktiviert ist! (Zwischenruf des Abg. Prähauser.)

Also das ist ungefähr so, wie wenn die Bundesbahn zur Betriebseigenschaft eines ÖBB-Lokzuges die Taxi-Innung anrufen und sagen würde: Jetzt bestätige mir, dass der ÖBB-Zug fahren darf, denn der ÖBB selber glaube ich es nicht!

Ich stelle daher vorsichtshalber, damit die Zeit nicht unnötig vergeht, einen Rückver­weisungsantrag, mit dem verlangt wird, dass das mit den ausreichenden Kriterien der Vernunft noch einmal behandelt werden soll.

 


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