Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 125

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Je mehr Bürokratie, je mehr Vorschriften, desto schlechter ist es dann bei der Umset­zung. Es gibt einen Trend, der uns klar aufzeigt, dass es immer mehr in Richtung des frei finanzierten Wohnbaus geht. Das heißt, man verzichtet schon, weil unnotwendiger­weise bürokratische Hürden aufgebaut werden. Daher noch einmal zu unserem Ent­schließungsantrag: Es sollten alle kritisch hinterfragen, ob das noch zeitgemäß ist, ob das nicht zu viel Bürokratie und Aufwand ist, dass jedes Bundesland seine eigene Bau­ordnung aufrechterhält. Ich glaube, es wäre klug und richtig, dass man das bundesweit regelt.

Auch bei der Frage der Raumordnung, unsere Kollegin Elisabeth Kaufmann-Bruck­berger hat es schon angesprochen, darf man kritisch hinterfragen Niederösterreich, Hochwasser , wo überall umgewidmet wurde, ich würde meinen, das eine oder ande­re Mal durchaus aus nicht nachvollziehbaren Gründen. Klar bedeutet eine Umwidmung eine Preissteigerung, aber das hat sich bitter gerächt, und so manches Hochwasser hätte nicht zu diesen Schäden geführt, wäre man damals klug gewesen und hätte nicht aus parteipolitisch motivierten Gründen die Flächenwidmung geändert. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.36

14.36.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Bautenausschusses, den vor­liegenden Bericht III-313 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der „Baugesetzgebung“ im Rahmen der BZÖ-Initiative „Österreich neu bauen – umfassende Staats- und Parla­mentsreform“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

14.38.05 3. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (1742 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 und das Waffenge­setz 1996 geändert werden (1794 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.38.35

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Selten ist es so, dass einem bei einer Ge­setzesvorlage, die den prinzipiellen Anspruch erheben sollte, der Rationalität und der Staatsklugheit gerecht zu werden, der Zorn des Gerechten durch die Adern fließt und man denkt: Muss denn das sein?

Ich gebe Ihnen die Antwort vorweg: Es müsste nicht so sein, denn Gegenstand und Herzstück dieser unseligen Vorlage  die wenngleich auch Gutes in sich birgt, das ist


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