Je mehr Bürokratie, je mehr Vorschriften, desto schlechter ist es dann bei der Umsetzung. Es gibt einen Trend, der uns klar aufzeigt, dass es immer mehr in Richtung des frei finanzierten Wohnbaus geht. Das heißt, man verzichtet schon, weil unnotwendigerweise bürokratische Hürden aufgebaut werden. Daher noch einmal zu unserem Entschließungsantrag: Es sollten alle kritisch hinterfragen, ob das noch zeitgemäß ist, ob das nicht zu viel Bürokratie und Aufwand ist, dass jedes Bundesland seine eigene Bauordnung aufrechterhält. Ich glaube, es wäre klug und richtig, dass man das bundesweit regelt.
Auch bei der Frage der Raumordnung, unsere Kollegin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger hat es schon angesprochen, darf man kritisch hinterfragen – Niederösterreich, Hochwasser –, wo überall umgewidmet wurde, ich würde meinen, das eine oder andere Mal durchaus aus nicht nachvollziehbaren Gründen. Klar bedeutet eine Umwidmung eine Preissteigerung, aber das hat sich bitter gerächt, und so manches Hochwasser hätte nicht zu diesen Schäden geführt, wäre man damals klug gewesen und hätte nicht aus parteipolitisch motivierten Gründen die Flächenwidmung geändert. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
14.36
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Bautenausschusses, den vorliegenden Bericht III-313 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der „Baugesetzgebung“ im Rahmen der BZÖ-Initiative „Österreich neu bauen – umfassende Staats- und Parlamentsreform“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (1742 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 und das Waffengesetz 1996 geändert werden (1794 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.38
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Selten ist es so, dass einem bei einer Gesetzesvorlage, die den prinzipiellen Anspruch erheben sollte, der Rationalität und der Staatsklugheit gerecht zu werden, der Zorn des Gerechten durch die Adern fließt und man denkt: Muss denn das sein?
Ich gebe Ihnen die Antwort vorweg: Es müsste nicht so sein, denn Gegenstand und Herzstück dieser unseligen Vorlage – die wenngleich auch Gutes in sich birgt, das ist
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