Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 177

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Vilimsky, Kunasek, Dr. Strutz, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvor­lage (1742 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 und das Waffenge­setz 1996 geändert werden.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt zwei Kernpunkte in diesem Antrag. Das eine ist die Einfügung des § 18a, der das deaktivierte Kriegsmaterial für rein mu­seale Zwecke in Museen regelt. Hier wird festgehalten, dass das Kriegsmaterial, das seinem Zweck nach dauerhaft unbrauchbar gemacht wurde und dessen Bestimmung als Kriegsmaterial nicht wiederhergestellt werden kann, auch nicht in den Anwen­dungsbereich dieses Gesetzes fällt, wenn es für rein museale Zwecke vorgesehen ist.

Es wird in diesem § 18a weiters festgehalten, dass die technischen Maßnahmen, wel­che durchzuführen sind, von einem Amtssachverständigen des Bundesministeriums für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres festzu­legen sind. Und es wird auch festgehalten, dass als Museum dabei nur solche Einrich­tungen zu qualifizieren sind, die vom Bund oder von einem Bundesland offiziell in ihrer Rolle und Bedeutung als Einrichtung musealen Charakters anerkannt sind und bis dato mit Subventionen von mehr als 50 000 € gefördert worden sind.

Der zweite Kernpunkt ist die Einfügung des § 42b samt Überschrift „Deaktivierung von Schusswaffen oder Kriegsmaterial“. Hier wird festgehalten, dass Schusswaffen ein­schließlich der als Kriegsmaterial anzusehenden Schusswaffen sowie Läufe und Ver­schlüsse deaktiviert sind, wenn alle wesentlichen Bestandteile dieser Gegenstände ir­reversibel unbrauchbar sind und nicht mehr entfernt oder ausgetauscht oder in einer Weise umgebaut werden können, die eine Wiederverwendbarkeit als Waffe entspre­chend ermöglicht.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war die Kurzerörterung dieses Antrages. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage aber auch ganz offen – um noch einmal auf das Bunkermuseum zurückzukommen –, ich gratu­liere Herrn Generalstabschef Entacher in dieser Angelegenheit, der – Herr Bundesmi­nister, Sie werden diese an Sie gerichtete Information vom 4. Mai 2012 ja kennen – meiner Meinung nach eindeutig die richtigen Schlüsse aus dieser leidigen Angele­genheit zieht, wenn er unter anderem feststellt, dass das Bunkermuseum durch das BMLVS ganz offiziell und jahrelang gefördert worden ist, wenn er jetzt feststellt, dass die Klage des BMLVS nun einen weiteren lösungsfernen Akt darstellt, mit der Frage an den Herrn Bundesminister: wem nützt es, was ist der gewünschte Endzustand, und soll hier ein zeitgeschichtliches Zeugnis des ÖBH verbracht werden?, und dann in seiner Zusammenfassung und Empfehlung ganz klar festhält – ich zitiere –:

Tatsächlich wird Mag. Scherer seit mehr als einem Jahr in seiner Existenz durch Akti­vitäten aus dem BMLVS bedroht. Die Klage kann existenzvernichtend sein. Um Ärgs­tes zu verhindern und das BMLVS im Ansehen nicht zu schädigen, schlägt der Chef des Generalstabes folgende Empfehlung vor: erstens ehebaldigste Zurückziehung der Klage, zweitens Ausstellung eines Bescheides der Verlässlichkeit von Mag. Scherer. – Zitatende.

 


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