Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen sechs Monaten eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Punkte umfasst:
Schule ist in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache
Ersatzlose Abschaffung der Bezirksschulräte
Abschaffung der Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)
Einführung regionaler Bildungsdirektionen an Stelle der Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) und Schulämter der Landesregierungen
Übertragung der Kompetenzen der Schulämter der Landesregierungen an die Bildungsdirektionen
Schaffung von Bildungsbeiräten der SchulpartnerInnen an Stelle der Kollegien der Landesschulräte (des Stadtschulrats für Wien)
Schaffung eines transparenten und geradlinigen Instanzenzuges im Bildungsbereich
Umwandlung der Schulaufsicht zu einem Instrument für Qualitätsmanagement
Bundesweit einheitliches Qualitätsmanagement
Autonomie der Schulen in der Unterrichtsgestaltung,
Verlagerung der Entscheidung über Personalangelegenheiten von den Landes- und Bundesbehörden direkt an die betroffenen Schulen
Stärkere Einbindung der Schulpartner in die Entscheidungen am Schulstandort
Stärkung der pädagogischen Kompetenzen der SchulleiterInnen
Zusammenführung der Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzverantwortung im Schulbereich auf Bundesebene
Überführung aller LehrerInnen in ein Bundesdienstrecht
Schaffung eines einheitlichen Dienstrechtes für alle Lehrpersonen
Entwicklung eines Gehaltsschemas für Lehrpersonen mit höherem Einstiegsgehalt, flacherer Gehaltskurve und Leistungsanreizen
Verschlechterungsverbot für LehrerInnengehälter bei einem Umstieg auf das neue Dienstrecht
Verpflichtende Fort- und Weiterbildung für alle Lehrpersonen in der unterrichtsfreien Zeit
Schaffung eines transparenten und wirksamen Controlling über den Einsatz von Budgetmitteln im Schulbereich
Einführung österreichweit gültiger Infrastrukturstandards für Schulen
Schaffung eines Kriterienkatalogs anhand dessen Ressourcen für Förder- und Unterstützungsmaßnahmen österreichweit einheitlich geregelt und zugeteilt werden können
Schaffung eines Dienstrechtes für nicht-pädagogisches Personal an Schulen
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