Bereitstellung von Verwaltungsfachkräften für die Organisations- und Verwaltungstätigkeiten an Schulen
Entwicklung bundesweit gültiger Zieldefinitionen für alle Schulstufen
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Forderungen des Volksbegehrens "Bildungsinitiative" im Bereich Bildung, eingebracht im Zuge der Debatte über 1793 d.B. Bericht des Besonderen Ausschusses zur Vorberatung des Volksbegehrens "Bildungsinitiative" über das Volksbegehren "Bildungsinitiative" (1647 d.B.)
Begründung
Das Volksbegehren "Bildungsinitiative" beinhaltet unter anderem folgende Forderungen, die sich auch im Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode widerspiegeln:
1. Wir fordern ein modernes, unbürokratisches und weitgehend autonomes Schulsystem unter Einbeziehung der SchulpartnerInnen und ohne parteipolitische Einflussnahme. Das heißt:
Das Ministerium gibt die Bildungsziele vor, bietet Aus-und Weiterbildung für alle PädagogInnen an, sorgt für die Ausstattung der Schulen und ist für die Qualitätssicherung verantwortlich (strategische Aufgaben).
Die Bezirksschulräte werden samt ihren parteipolitisch zusammengesetzten Kollegien ersatzlos gestrichen; die Kollegien der Landes(Stadt)schulräte werden gleichfalls aufgehoben, aber als Schulpartnerräte neu gestaltet.
Schulleitungen und LehrerInnen erhalten Gestaltungsflexibilität. Für die Festlegung der pädagogischen Ziele und das Personalmanagement sind die Schulen autonom zuständig. Die SchulpartnerInnen müssen dabei in die Verantwortung eingebunden werden (operative Aufgaben).
Im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode heißt es dazu:
Die Bezirks- und Landesschulräte und deren Kollegien sollen abgeschafft werden.
Beiräte als beratende Organe auf Landesebene mit Vertretern von Schülern, Eltern und Lehrern sollen eingerichtet werden.
Bildungsdirektionen werden eingerichtet.
4. Wir fordern ein Bildungssystem, in dem alle Kinder und Jugendlichen so früh wie möglich in ihren Talenten und Fähigkeiten kontinuierlich gefördert und in ihren Schwächen unterstützt werden. Das heißt:
Jedes Kind besitzt besondere Fähigkeiten, sei es auf intellektuellem Gebiet, in der Musik, im Sport, in handwerklicher Weise, in der Ökonomie, beim Theaterspielen usw. Alle diese Talente sind gleichwertig. Werden sie anerkannt, entsteht Selbstwertgefühl.
Alle besonderen Begabungen, Talente und Leistungen müssen gefördert und gefordert werden (Begabtenförderung); die Schwächen von jungen Menschen auf anderen Gebieten müssen gezielt beseitigt werden, um die Freude am Lernen zu erhalten. Nur so können Ergebnisse erzielt werden, die in der Gesellschaft und der Arbeitswelt für
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