Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 115

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Eine gemeinsame, bundeseinheitliche Aus-, Fort- und Weiterbildung aller PädagogIn­nen von Kindergärten bis zur Oberstufe der Höheren Schulen in der Verantwortung der Universitäten. Sie haben sich zur Durchführung dieser Aufgaben aller qualitativ hoch­stehenden Kräfte der Pädagogischen Hochschulen zu bedienen. Die Umstellung dieser Aus-, Fort- und Weiterbildung ist bis zum Jahr 2015 vorzunehmen.

Ein gemeinsames, modernes und leistungsbezogenes Dienst- und Besoldungsrecht des Bundes bis zum Jahr 2013.

Auch im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode findet sich dazu ein passendes Kapitel:

LehrerInnen sind der Schlüssel zum Bildungserfolg

Vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs an bestens qualifizierten Lehrern und Lehrerinnen (Pensionierungswelle) widmet die Bundesregierung der Rekrutierung und Ausbildung der Lehrpersonen höchstes Augenmerk.

Eine Expertengruppe soll bis Ende 2009 ein Konzept für eine der Bologna-Struktur entsprechende, durchlässige und zwischen Universitäten und Pädagogischen Hoch­schulen abgestimmte Neuorganisation der verschiedenen Lehramtsstudien mit Aufnahmeverfahren auf tertiärem Niveau erstellen.

Die Pädagogischen Hochschulen haben eine zentrale Rolle in der Aus- und Weiterbildung der Lehrenden und sollen durch die Weiterentwicklung ihrer Aufgaben­bereiche und Strukturen und ein zeitgemäßes und leistungsorientiertes Dienst- und Besoldungsrecht für Hochschullehrende unterstützt werden.

Eine gemeinsame Studieneingangsphase für alle LehramtskandidatInnen soll gewähr­leisten, dass die bestgeeigneten PädagogInnen in den Schulen eingesetzt werden.

Ein zeitgemäßes und leistungsorientiertes Dienst- und Besoldungsrecht soll für alle neu eintretenden LehrerInnen eingeführt werden.

Die Möglichkeiten zum Einstieg für QuereinsteigerInnen aus der Praxis in einen pädagogischen Beruf sollen ausgebaut werden.

Ausbau des Angebots an verpflichtenden Fort- und Weiterbildungsprogrammen für LehrerInnen, die an den Bedürfnissen der Schulen ausgerichtet ist, wofür die Schulen einen Teil der Mittel der Landesschulräte für die LehrerInnenfortbildung am Schul­standortüberantwortet bekommen.

11. Wir fordern für das lebenslange Lernen (Erwachsenenbildung) eine Erhöhung der staatlichen Mittel auf 40% der Aufwendungen für die Erstausbildung bis zum Jahr 2020.

Gegenwärtig gibt der Staat nur einen Bruchteil seiner Aufwendungen für die Erstaus­bildung der ÖsterreicherInnen für Fort-und Weiterbildung aus. Das ist im Länder­vergleich sehr wenig. Selbst wenn man die privaten und betrieblichen Mittel hinzuzählt, kann man kein befriedigendes lebenslanges Lernen realisieren.

Die Erwachsenenbildung muss sicherstellen, dass versäumte Abschlüsse rasch, fair, qualitätsvoll und kostengünstig nachgeholt werden können. Das gilt insbesondere auch für Berufsschulen.

Auch das Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode widmet ein eigenes Kapitel der Erwachsenenbildung:

 


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