Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 116

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Erwachsenenbildung

Lebensbegleitendes Lernen ist eine Chance zur Entwicklung der Persönlichkeit, der Gesellschaft und der Wirtschaft. Ausreichende Angebote für den Erwerb von Basis­bildung, insbesondere auch für Menschen mit Migrationshintergrund, sind dafür eine wesentliche Voraussetzung.

Gemeinsam mit den Ländern soll im Wege von Kofinanzierungsmodellen das kostenfreie Nachholen von Bildungsabschlüssen aller formalen Ausbildungen der Sekun­darstufe I und II (inklusive der Berufsreifeprüfung) in einer altersgerechten Form ermöglicht werden. Eine Ausweitung der Teilrechtsfähigkeit von Schulen wird in diesem Zusammenhang angedacht.*)

Durch den Ausbau bestehender Beratungsangebote, die Professionalisierung der Beratung und den Einsatz zeitgemäßer Beratungsinstrumente soll eine weitere Ver­besserung der Bildungsberatung für Erwachsene erreicht werden.

Der Ausbau von Qualifizierungsmaßnahmen für die haupt- und ehrenamtlichen Mitar­beiterInnen und die Schaffung gemeinsamer Qualitätsstandards sollen zur Qualitäts­sicherung der Angebote der Erwachsenenbildung beitragen.

Die Arbeit der Bund-Länder-ExpertInnengruppe "Fördermodelle in der Erwachse­nenbildung" soll fortgesetzt werden und bildet eine wichtige Entscheidungsgrundlage für bildungspolitische Maßnahmen.

Im Rahmen des Nationalen Bildungsberichts ist dem lebensbegleitenden Lernen ein eigener Abschnitt zu widmen.

12. Wir fordern ein weltoffenes Bildungssystem, das Internationalität und kulturelle Vielfalt als Bereicherung ansieht und den MigrantInnen und ihren Kindern faire Bildungs- und Berufschancen einräumt. Das heißt:

MigrantInnen und ihre Kinder müssen durch kalkulierbare Rahmenbestimmungen von der Elementarbildung angefangen bis zum Hochschulabschluss dieselben Bildungs-und Berufschancen haben wie alle BürgerInnen dieses Landes.

Offenheit bedeutet aber auch die Öffnung der Bildungseinrichtungen zur Gesellschaft und Wirtschaft hin. Die regelmäßige Begegnung von SchülerInnen und Studierenden mit VertreterInnen gesellschaftlicher Einrichtungen und wirtschaftlichen Betrieben gehört zum Bildungsprogramm.

Im Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode findet sich zu diesem Thema folgendes Kapitel:

Internationalität, Integration und Migration

Der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen unserer Kinder und Jugendlichen soll durch den konsequenten Ausbau des frühzeitigen Fremdsprachenunterrichts, der neben Englisch vor allem auch die Sprachen der unmittelbaren Nachbarländer und der neuen globalen Wirtschaftspartner berücksichtigt und den offensiven Ausbau bilingu­aler Schulformen unterstützt werden.

Alle Kinder in Österreich haben ein Recht auf gleiche Startbedingungen beim Schul­eintritt. Der Erwerb der Sprachkompetenzen in Deutsch und der Muttersprache ist dabei besonders wichtig und soll durch gezielte Fördermaßnahmen insbesondere für einen erfolgreichen Einstieg in das Schulsystem unterstützt werden. Deutsch­förder­kurse für außerordentliche SchülerInnen und Förderkurse für ordentliche SchülerInnen mit mangelnden Deutschkenntnissen sollen ausgebaut werden.

Der fremd- und muttersprachliche Unterricht soll ausgebaut werden.

 


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