Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 121

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Eine gemeinsame, bundeseinheitliche Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Päda­gogInnen vom Kindergarten bis zur Oberstufe der Höheren Schulen in der Verant­wortung der Universitäten

Eine gemeinsame Studieneingangsphase für alle LehramtskandidatInnen soll gewähr­leisten, dass die bestgeeigneten PädagogInnen in den Schulen eingesetzt werden.

Ein zeitgemäßes und leistungsorientiertes Dienst- und Besoldungsrecht soll für alle neu eintretenden LehrerInnen eingeführt werden.

Ausbau der Möglichkeiten zum Einstieg in einen pädagogischen Beruf für Querein­steigerInnen aus der Praxis

Ausbau des Angebots an verpflichtenden Fort- und Weiterbildungsprogrammen für LehrerInnen, die an den Bedürfnissen der Schulen ausgerichtet sind, wofür die Schu­len einen Teil der Mittel der Landesschulräte für die LehrerInnenfortbildung am Schulstandort überantwortet bekommen.

Einführung konkreter Laufbahn- und Karrieremodelle für LehrerInnen

Schaffung von (temporären) Um- und Ausstiegsmodellen für LehrerInnen

Schaffung moderner Arbeitsplätze und ausreichender Infrastruktur für LehrerInnen an den Schulen

Befreiung der LehrerInnen von Verwaltungstätigkeiten und Anstellung kaufmännischen Personals für Organisations- und Verwaltungstätigkeiten an den Schulen

Unterstützung der LehrerInnen durch ExpertInnen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich (SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, PsychotherapeutInnen etc.)

Unterstützung der Schulen durch zusätzliche Deutsch-und Muttersprachen-LehrerIn­nen für Kinder mit Migrationshintergrund

Aufwertung und Gleichstellung der ElementarpädagogInnen mit anderen Lehrkräften sowohl hinsichtlich Dienst- und Besoldungsrecht, als auch hinsichtlich der Arbeits­umfangs (Berücksichtigung der Vor- und Nachbearbeitungszeit, Planung pädagogi­scher Prozesse, Teamsitzungen etc.)

Ad 11.) Wir fordern für das lebenslange Lernen (Erwachsenenbildung) eine Erhöhung der staatlichen Mittel auf 40% der Aufwendungen für die Erstausbildung bis zum Jahr 2020.

Eine Erhöhung der staatlichen Mittel für das lebenslange Lernen (Erwachsenen­bil­dung) auf 40% der Aufwendungen für die Erstausbildung bis zum Jahr 2020

Die Erwachsenenbildung muss sicherstellen, dass versäumte Abschlüsse rasch, fair, qualitätsvoll und kostengünstig nachgeholt werden können.

Öffnung der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen für Jugendliche und Er­wachsene, um dort abgebrochene duale Ausbildungen abzuschließen

Ausbau bestehender Beratungsangebote, die Professionalisierung der Beratung und den Einsatz zeitgemäßer Beratungsinstrumente zur weiteren Verbesserung der Bil­dungs­beratung für Erwachsene

Schaffung eines Rechtsanspruches auf das kostenfreie Nachholen von Bildungs­abschlüssen aller formalen Ausbildungen der Sekundarstufe I und II (inklusive der Berufsreifeprüfung) in einer altersgerechten Form

Im Rahmen des Nationalen Bildungsberichts ist dem lebensbegleitenden Lernen ein eigener Abschnitt zu widmen

 


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