Eine gemeinsame, bundeseinheitliche Aus-, Fort- und Weiterbildung aller PädagogInnen vom Kindergarten bis zur Oberstufe der Höheren Schulen in der Verantwortung der Universitäten
Eine gemeinsame Studieneingangsphase für alle LehramtskandidatInnen soll gewährleisten, dass die bestgeeigneten PädagogInnen in den Schulen eingesetzt werden.
Ein zeitgemäßes und leistungsorientiertes Dienst- und Besoldungsrecht soll für alle neu eintretenden LehrerInnen eingeführt werden.
Ausbau der Möglichkeiten zum Einstieg in einen pädagogischen Beruf für QuereinsteigerInnen aus der Praxis
Ausbau des Angebots an verpflichtenden Fort- und Weiterbildungsprogrammen für LehrerInnen, die an den Bedürfnissen der Schulen ausgerichtet sind, wofür die Schulen einen Teil der Mittel der Landesschulräte für die LehrerInnenfortbildung am Schulstandort überantwortet bekommen.
Einführung konkreter Laufbahn- und Karrieremodelle für LehrerInnen
Schaffung von (temporären) Um- und Ausstiegsmodellen für LehrerInnen
Schaffung moderner Arbeitsplätze und ausreichender Infrastruktur für LehrerInnen an den Schulen
Befreiung der LehrerInnen von Verwaltungstätigkeiten und Anstellung kaufmännischen Personals für Organisations- und Verwaltungstätigkeiten an den Schulen
Unterstützung der LehrerInnen durch ExpertInnen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich (SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, PsychotherapeutInnen etc.)
Unterstützung der Schulen durch zusätzliche Deutsch-und Muttersprachen-LehrerInnen für Kinder mit Migrationshintergrund
Aufwertung und Gleichstellung der ElementarpädagogInnen mit anderen Lehrkräften sowohl hinsichtlich Dienst- und Besoldungsrecht, als auch hinsichtlich der Arbeitsumfangs (Berücksichtigung der Vor- und Nachbearbeitungszeit, Planung pädagogischer Prozesse, Teamsitzungen etc.)
Ad 11.) Wir fordern für das lebenslange Lernen (Erwachsenenbildung) eine Erhöhung der staatlichen Mittel auf 40% der Aufwendungen für die Erstausbildung bis zum Jahr 2020.
Eine Erhöhung der staatlichen Mittel für das lebenslange Lernen (Erwachsenenbildung) auf 40% der Aufwendungen für die Erstausbildung bis zum Jahr 2020
Die Erwachsenenbildung muss sicherstellen, dass versäumte Abschlüsse rasch, fair, qualitätsvoll und kostengünstig nachgeholt werden können.
Öffnung der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen für Jugendliche und Erwachsene, um dort abgebrochene duale Ausbildungen abzuschließen
Ausbau bestehender Beratungsangebote, die Professionalisierung der Beratung und den Einsatz zeitgemäßer Beratungsinstrumente zur weiteren Verbesserung der Bildungsberatung für Erwachsene
Schaffung eines Rechtsanspruches auf das kostenfreie Nachholen von Bildungsabschlüssen aller formalen Ausbildungen der Sekundarstufe I und II (inklusive der Berufsreifeprüfung) in einer altersgerechten Form
Im Rahmen des Nationalen Bildungsberichts ist dem lebensbegleitenden Lernen ein eigener Abschnitt zu widmen
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