Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 151

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gen, dass wir diesen Punkt als Tagesordnungspunkt 2 auf der Tagesordnung haben. Also man sieht, es ist wirklich ein gewaltiger Fortschritt, was wir erreicht haben, und das sollte in Zukunft auch so sein. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Tadler.)

Aber, meine Damen und Herren, ich möchte mich nun mit der Bürgerinitiative Nummer 35 befassen. In Österreich haben in etwa 750 000 Menschen einen Hund. Und 750 000 Menschen leben in einer Rechtsunsicherheit, wie sie sonst keiner hat in Österreich. Jede Gemeinde und jedes Land hat eigene Regeln zur Haltung von Hun­den.

Das heißt, wenn ich von Oberösterreich nach Vorarlberg fahre, muss ich die Gesetze in Oberösterreich kennen, muss ich die Gesetze in Salzburg kennen, muss ich die Gesetze in Tirol kennen und muss ich die Gesetze in Vorarlberg kennen. Das sind einmal die Landesgesetze. Jetzt muss ich aber dann zusätzlich noch wissen, welche Verordnungen jede Gemeinde gemacht hat. Das heißt, wenn ich stehen bleibe und meinen Hund aus dem Auto rauslasse, muss ich in jeder Gemeinde wissen, welche Verordnung die Gemeinde zur Haltung von Hunden erlassen hat, damit ich nicht straffällig werde nach dem Verwaltungsstrafgesetz. Also ein Ding der Unmöglichkeit! Jedes Mal, wenn ich mich mit meinem Hund außerhalb von Linz bewege, mache ich mich strafbar.

Jetzt hat die Bürgerinitiative die Forderung aufgestellt, eine bundesweit einheitliche Regelung zur Haltung von Hunden herbeizuführen. Wir haben im Ausschuss gesagt, da brauchen wir eine Stellungnahme der Landeshauptleutekonferenz, denn die Hal­tung von Hunden ist ja Ländersache. Das fällt nämlich ins Landessicher­heitspolizei­gesetz hinein und nicht in das Tierschutzgesetz. Wir haben die Stellungnahme ein­geholt, und ich muss sagen, meine Damen und Herren, das, was da an Stellungnahme von der Landeshauptleutekonferenz zurückgekommen ist, ist aus meiner Sicht gelinde gesagt eine Frechheit.

Eine einheitliche Regelung zur Haltung von Hunden hieße nichts anderes als: In ganz Österreich sind Hunde an der Leine zu führen, und wenn sie freigelassen werden, haben sie einen Maulkorb zu tragen, außer auf Freilaufzonen, Flächen, die Gemeinden festlegen. Ist ja etwas ganz Einfaches, kann man ganz einfach umsetzen.

Die Landeshauptleutekonferenz schreibt Folgendes zurück:

„Auf Grund von Anregungen von Tierschutzorganisationen und Hundeverbänden beriet die Landeshauptleutekonferenz (), ob im Wege einer Art. 15a B-VG-Vereinbarung zumindest die wesentlichen Bestimmungen der Hundehaltung länderübergreifend gleich geregelt werden könnten. Eine Sondierung der Positionen der einzelnen Länder zu diesem Anliegen ergab, dass Vereinheitlichungen aus verschiedensten Gründen schwer möglich sind und daher die Bereitschaft einer entsprechenden Art. 15a B-VG-Vereinbarung nicht besteht.“

Das heißt, neun Landeshauptleute beziehungsweise acht Landeshauptmänner und eine Landeshauptfrau sehen sich außerstande, festzulegen, dass in Österreich alle Hunde an der Leine zu führen sind und dann, wenn sie frei laufen, einen Maulkorb zu tragen haben.

Wenn das schwierig ist für unsere Landesfürstin und Landesfürsten, meine Damen und Herren, dann kann ich nur eines sagen: Lösen wir diese Länder auf!, denn dann brauchen wir sie sicher nicht mehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.34

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite