leiden. Das habe ich leider im Moment noch nicht. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Höbart: schon aus der Politik verabschiedet!)
Ihr Verständnis, was Medienfreiheit in Österreich anbelangt, haben Sie dann auch noch einmal demonstriert, denn als der „Report“ das zweite Mal einen Bericht zu dieser Causa ausgestrahlt hat, haben Sie im Vorfeld versucht, über eine einstweilige Verfügung diesen „Report“-Beitrag zu stoppen. Und das wissen vielleicht nicht viele Abgeordnete in diesem Haus, aber in der Begründung für diese einstweilige Verfügung wurden genau die Stimmen, die Martin Graf gewählt haben, in Geiselhaft genommen, indem argumentiert wurde – ich zitiere diesen Satz, weil es bemerkenswert ist –:
„Die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten des österreichischen Nationalrates ist der Überzeugung, dass er“, nämlich Martin Graf, „für diese Funktion gem. Art. 30 B-VG aufgrund seines untadeligen Rufes geeignet ist.“ (Abg. Mag. Steinhauser: SPÖ und ÖVP!)
Ich glaube, dass eine deutliche Mehrheit dieses Hauses der Meinung ist, dass Martin Graf für dieses Amt nicht mehr geeignet ist. Davon bin ich absolut überzeugt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich bin Juristin. Ich habe großen Respekt vor Menschen, die den Beruf des Rechtsanwalts ergreifen, die diese sehr schwierigen Prüfungen machen, die auch diese langen Ausbildungszeiten in Kauf nehmen, und mir wäre es hochnotpeinlich, sage ich Ihnen, wenn ich über Jahre hinweg als „Rechtsanwältin“ bezeichnet würde, obwohl ich keine bin. Ich finde das peinlich. Sie wissen genau, was eine Rechtsanwaltsanwärterprüfung bedeutet. Und sich dann auf die Bürokratie, die sich in Ihr Büro eingeschlichen und den Wahlzettel ausgefüllt hat, auszureden?! Man bezeichnet das als die Bürokratie – in der Welt der Freiheitlichen ist das Böse offensichtlich immer eine Frau –, diese hat sich also eingeschlichen und Ihren Wahlzettel gefälscht. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist wirklich der Gipfel der Absurdität von einer Umdrehung, dass man sich für seine eigenen Taten in keiner Weise mehr verantwortlich fühlen muss.
Und eines sage ich Ihnen schon: Das erwartet die Bevölkerung von Menschen auch in der Politik, dass sie irgendwann einmal sagen können: Entschuldigung, ich habe einen Fehler gemacht! (Abg. Ing. Hofer: Sie machen nie Fehler!), und das nicht auf eine Sekretärin oder auf irgendwen abschieben, sondern sagen: Ich habe einen Fehler gemacht. Ich entschuldige mich dafür. Das tut mir leid. – Bringen Sie das einmal zustande! (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Entschuldigen Sie sich einmal!) Das ist nicht so schwer, einfach einmal einen Fehler einzugestehen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Stefan: Vielleicht können Sie ja lesen, dann können Sie es ja anschauen: Rechtsanwaltsanwärter; Unterschrift: Graf. – Ganz einfach!) – Ich kann lesen, das ist überhaupt kein Thema. Da brauche ich mir nicht zusätzlich irgendetwas auf den Hut zu stecken. Lesen beherrsche ich, ja.
Zur Abwahlmöglichkeit: Viele Amtsträger in dieser Republik können abgewählt werden. (Ruf bei der FPÖ: Sie wurden abgewählt!) Der Bundespräsident kann abgewählt werden. Es kann der Bundeskanzler vom Nationalrat das Misstrauen ausgesprochen bekommen. Jeder Landeshauptmann ist seinem Landtag verantwortlich und kann mehrheitlich abgewählt werden. (Abg. Vilimsky: Sie sind ein Beispiel dafür, dass man abgewählt werden kann!) Jedem Bundesminister, jeder Bundesministerin kann mit einfacher Mehrheit das Misstrauen ausgesprochen werden. Nur beim Dritten Nationalratspräsidenten soll das nicht möglich sein?
Selbst der Rechnungshofpräsident, dessen Aufgabe es ist, zu kontrollieren und der Verwaltung und auch uns auf die Zehen zu steigen, ist nicht vor der Möglichkeit einer Abwahl geschützt. Den Rechnungshofpräsidenten kann man mit einfacher Mehrheit abwählen. Ich finde, das passt irgendwie nicht ganz zusammen, Herr Kollege Kopf. –
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