Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 168

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Oder auch bei Frau Tamandl, die hier sitzt, dürfte ein Fehler unterlaufen sein: Sie ist nämlich keine Steuerberaterin, sondern Kanzleigehilfin in diesem Bereich und steht als Steuerberaterin auf der letzten Wahlliste.

Ja, Fehler passieren, aber Sie sollten so korrekt und ehrlich sein, zu schauen, wo der Fehler passiert ist. Und Dr. Martin Graf hat immer die korrekten und richtigen Angaben gemacht, was belegbar und beweisbar ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben das seit über einer Woche der Öffentlichkeit gezeigt und mitgeteilt, aber nirgendwo wurde darüber berichtet. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen.)

Und da muss man schon sagen: Nicht Sie, Frau Glawischnig (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Beruhigen Sie sich ein bisschen! – Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber), oder sonst jemand hat darüber zu entscheiden, was rechtens und was nicht rechtens ist, sondern ordentliche Gerichte beschäftigen sich damit. Und ich hoffe, Sie werden sich in der Folge bei entsprechenden Ergebnissen der Gerichte genauso ent­schuldigen, wie Sie das heute von anderen eingefordert haben. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Kräuter: Danke für die Wähler, Herr Strache!)

15.27

15.27.31

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Strache! Ich lasse zwei Begriffe und zwei Vorwürfe in diesem Haus nicht ungeahndet, nämlich den Vorwurf des Rechts-, aber auch des Linksextremismus, und deswegen erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Rufe bei der FPÖ: Walser! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

*****

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger, der im Übrigen genau in dieser Frage von mir schon öfter – unter umgekehrtem Vorzeichen – einen Ordnungs­ruf erhalten hat. – Bitte.

 


15.27.53

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat, haben Sie gesagt, Herr Klubobmann Strache. (Abg. Ing. Höbart: Sie nicht, Herr Öllinger!) Im demokratischen Rechtsstaat Österreich war es bis vor 50 Jahren oder seit 50 Jahren, richtiger gesagt, unvorstellbar, dass ein Nationalratspräsident einen Zensurversuch gegenüber einem demokratischen Medium versucht. Unvorstellbar! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich war damals noch ein kleiner Junge, aber ich kann mich noch an die „Krone“/Olah/Broda-Affäre erinnern, als ein Minister versucht hat – und es ist ihm damals ja auch tatsächlich gelungen –, sich gegen die „Kronen Zeitung“ mittels Beschlagnahme der „Kronen Zeitung“ zur Wehr zu setzen. Ich spreche nicht über das Motiv, aber klar war seit den sechziger Jahren: So etwas macht ein Politiker nicht, dass er gegenüber einem Medium – egal, ob es ein Printmedium, ein elektronisches Medium oder das Fernsehen, das öffentlich-rechtliche Fernsehen mit einer Sendung ist – mit einer einstweiligen Verfügung vorzugehen versucht. (Abg. Strache: Darf man sich nicht wehren?)

Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf hat es versucht, und der Versuch läuft ja noch. (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.) Es war der Antrag auf Untersagung betreffend den Beitrag im „Report“, von Ihnen gestellt. (Abg. Strache: Darf man sich bei Verleumdungen nicht wehren?)

Und das ist jetzt der Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wo es auch für all jene, die Dr. Martin Graf aus einer Usance heraus die Stimme gegeben haben,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite