interessant wird. Ich sage Ihnen noch einmal, wie er in seiner Aktivlegitimation gegenüber dem Gericht begründet hat, warum er klagt. Es heißt:
„Der Kläger ist Dritter Präsident des Österreichischen Nationalrats, ein unbescholtener Staatsbürger und war von 1994 bis 2002 Abgeordneter zum österreichischen Nationalrat und wurde 2006 erneut als Abgeordneter angelobt. Er wurde vier Mal in seiner Tätigkeit als Abgeordneter in der XX., XXI., XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode auf die Republik Österreich unter Ablegung eines Gelöbnisses auf der Formel ,Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten‘ vereidigt.“ (Die Abgeordneten der FPÖ halten Tafeln mit der Aufschrift „Kein Platz für Menschenhatz“ in die Höhe. – Abg. Strache: Herr Öllinger, das sollten Sie einmal beherzigen!)
Und jetzt kommt die entscheidende Passage:
„Am 28.10.2008 wurde er von 109 Abgeordneten des österreichischen Nationalrates () zum dritten Präsidenten des österreichischen Nationalrates gewählt.“ (Abg. Dr. Graf: Das ist doch eine Tatsache!) „Die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten des österreichischen Nationalrates ist der Überzeugung, dass er für diese Funktion gem. Art 30 B-VG aufgrund seines untadeligen Rufes geeignet ist.“
Das ist der Punkt! – Halten Sie die Tafeln ruhig nach oben.
Das ist genau der Punkt: Diese 109 Abgeordneten, die ihn aufgrund einer Usance gewählt haben, nimmt Herr Martin Graf bei einer einstweiligen Verfügung gegen den ORF, mit der er eine Sendung zu verbieten versucht, in Geiselhaft (Ruf bei der FPÖ: Sie machen sich lächerlich!) und sagt: Die haben mich aufgrund meines untadeligen Rufes gewählt, die stehen hinter mir! Auch in diesem Begehren gegen den ORF!
Das ist doch das Unerhörte: erstens, dass ein Präsident des Parlaments überhaupt daran denkt, gegen ein Medium so vorzugehen, und zweitens, dass er die 109 Abgeordneten in Geiselhaft nimmt! (Beifall bei den Grünen.)
Deshalb sind Sie, Herr Graf, ein furchtbarer und entsetzlicher Präsident! Sie sind es natürlich auch im Zusammenhang mit der Frage der Frau Meschar, und das haben Sie, Herr Strache, gerade demonstriert. – Ich hoffe, es werden Ihnen von der FPÖ die Arme nicht schwer, aber es geht schon noch eine Zeit lang. (Abg. Strache: Der Spiegel ist vorgehalten!)
Das, was Frau Meschar gemacht hat, war nichts anderes, als die Öffentlichkeit zu suchen, weil sie sich von Herrn Graf übertölpelt gesehen hat. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das hat sie auch erklärt, ganz klar und deutlich erklärt: Ihre einzige Chance, zu ihrem Recht zu kommen, lag darin, die Öffentlichkeit zu suchen. – Und was macht Herr Graf? – Er versucht, diese Öffentlichkeit zu verhindern. Was machen Sie? – Sie sagen, es sei bereits kriminell, wenn jemand an die Öffentlichkeit geht. So habe ich das verstanden, Herr Strache. (Abg. Strache: Dann verstehen Sie immer bewusst Dinge falsch!)
Verstecken Sie sich nicht hinter diesem komischen Blatt, Herr Strache! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Zeigen Sie nur Ihr Gesicht! (Beifall bei Abgeordneten der Grünen. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ist eine alte Frau übertölpelt worden. Jeder Mensch, jeder Experte, aber auch jeder Laie in Österreich weiß, dass man mit 75 000 €, und das war der ursprüngliche Betrag für die Stiftung, keine Stiftung machen kann, auch nicht mit einer Million. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.) Und Sie, Herr Martin Graf, auch die anderen Stiftungsvorstände, versuchen, diese alte Frau nach
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