Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 23

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darzustellen, ist in einer Liste hinten anzuhängen, darüber soll es einen Rechen­schaftsbericht geben.

Inserate detto – da haben wir außerdem noch ein Medientransparenzgesetz beschlos­sen, wo es heute noch die Richtlinien im Hauptausschuss des Hauses zu beschließen gilt. Dabei geht es auch um die klare Trennung zwischen Inserat und dem Textteil, den ein Journalist schreibt und unter dem sein Name steht. Es darf zu keiner Vermischung zwischen diesem Textteil als Nachricht, als Kommentar und dem, was ein Inserat ist, kommen. Das ist ganz entscheidend – ein Quantensprung, genauso wie das, was wir hier haben.

Wir wollen eine einheitliche Rechenschaftspflicht für politische Parteien von ganz oben bis ganz unten. Wir wollen haben, dass es keine Umgehung gibt. Wir haben das auch so geregelt: eben eine klare Regelung zur Offenlegung von Spenden sowie Spenden­verbote.

Dazu möchte ich sagen: Spenden sind nicht zulässig von öffentlich-rechtlichen Körper­schaften, Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens einem Viertel beteiligt ist, spendenbegünstigten Einrichtungen, Spenden, die in Erwartung einer Ge­genleistung gegeben werden. Und dann gibt es eben die Grenzen bei Barspenden, bei anonymen Spenden, bei weitergeleiteten Spenden, bei Auslandsspenden – also eine ganze Liste mit ganz, ganz strengen Regelungen, die wirklich zu Transparenz führen sollen.

Und bei diesem Punkt möchte ich etwas hinzufügen: Ich glaube betreffend die Partei­förderung – und Parteiendemokratie ist ja das Fundament und das Parlament, für das die Abgeordneten auf Listen von Parteien kandidiert haben, das Herzstück der Demo­kratie –, dass wir alle gut beraten sind, wenn wir sowohl die Parteiförderung wie auch die Spenden wie auch das Sponsoring wie auch die Inserate hier nicht vorsätzlich kri­minalisieren – so quasi: jeder, der eine Spende kriegt, gehört schon zur Kategorie der Lichtscheuen –, sondern das ist etwas, was in einer Demokratie, wenn es transparent gehandhabt wird, wenn es dafür Regeln gibt, etwas ganz Normales ist. (Abg. Bucher: Alles! Jede Spende! Jede Spende!) Und das soll es auch in Zukunft sein. Das sollte auch bei unseren Diskussionen, glaube ich, ein ganz wesentlicher Punkt sein, den wir dabei in Wirklichkeit auch berücksichtigen müssen.

Zum Punkt „Kontrolle und Sanktionen“, weil viele Bürgerinnen und Bürger sich die Fra­ge stellen: Okay, ihr beschließt da etwas und ihr habt da Regeln, aber gibt es auch ei­ne Kontrolle, gibt es auch Sanktionen? – Na selbstverständlich gibt es die! Da sind na­türlich Wirtschaftsprüfer, die ganz strengen Regeln unterworfen sind, einbezogen. Da ist der Rechnungshof, der wirklich immer wieder streng seine Prüfungen durchführt und diese auch gleich mit Vorschlägen verbindet – Vorschläge, die oft auch in die Arbeit dieses Hauses Eingang finden, auch hier, in dieser Frage. Wir haben natürlich auch Expertenmeinungen berücksichtigt: jene von Sickinger, von Fiedler und natürlich auch jene des Rechnungshofpräsidenten Moser. (Abg. Bucher: Was sagt der zur Parteien­förderung, zur Verdoppelung?)

Diesbezüglich ist es wichtig, dass es dabei eben eine einheitliche Rechenschaftspflicht gibt und dass es Sanktionen gibt und dass auch Strafen ausgesprochen werden – Stra­fen für die Parteien, Strafen für Einzelne, die Übertretungen zu verantworten haben –, dass wir aber auch dem Wunsch der Bevölkerung entsprechen, dass es auch ein ge­wisse Disziplin bei den Ausgaben bei Wahlkämpfen gibt, dass es da eine Obergrenze gibt. Also es ist ein wirklich umfassendes Gesamtgesetzeswerk, das wir hier heute vorlegen und bei dem wir daran interessiert sind, dass das auch wirklich sehr seriös diskutiert wird.

Warum? – Weil es ja ab dem heutigen Tag, ab dem Beschluss des heutigen Tages auch Gültigkeit haben soll für Bund, Länder, Gemeinden, für Bundesparteien, Landes-


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