Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 46

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Das BZÖ war die einzige Partei, die gesagt hat, sie spielt da nicht mit. Das heißt, wenn man ehrlich ist, muss man auch sagen: Das ist nicht nur eine rot-schwarz-grüne Erhö­hung, sondern eine rot-schwarz-grün-blaue Erhöhung, die heute hier beschlossen wird, meine Damen und Herren! Es ist auch wichtig, dass die Menschen zu Hause das wis­sen.

Schauen wir – wenn sich die Grünen das schon haben abkaufen lassen –, was von den grünen Forderungen übriggeblieben ist! Die grünen Streber legen ja auch immer schriftliche Verhandlungspapiere vor; die sind insofern praktisch, als man im Nachhi­nein dann kontrollieren kann, was von diesen grünen Positionen übriggeblieben ist. Fangen wir an!

Herr Kogler, erster Punkt bei den Spenden – Zitat (der Redner liest aus einem Schrift­stück vor) –:

„Vom Spendenbegriff darf es keine Ausnahmebestimmungen für Zuwendungen von bestimmten Einrichtungen oder Institutionen geben.“ (Rufe bei den Grünen: Bravo! Su­per!) „Insbesondere allfällige Zuwendungen von freiwilligen Interessensvertretungen oder Berufsverbänden () an politische Parteien müssen als Spende gelten“. (De­monstrativer Beifall und Bravoruf des Abg. Mag. Steinhauser. – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Steht das jetzt im Gesetz? – Nein, eben kein Hakerl, es steht nicht drin! Ich lese Ihnen wortwörtlich vor, was drinsteht. (Abg. Öllinger: Vorlesen! Vorlesen!) Das war die grüne Forderung: keine Ausnahmebestimmung für freiwillige Interessenvertretungen. Und jetzt lese ich Ihnen vor, was beim Spendenbegriff steht – hören Sie genau zu! –:

Nicht als Spende anzusehen sind () Zuwendungen von Berufs- und Wirtschaftsver­bänden und anderen Interessenvertretungen mit freiwilliger Mitgliedschaft.“ (Zwischen­ruf des Abg. Grosz.)

Damit ist schwarz auf weiß bewiesen: Das haben die Grünen gefordert, das Gegenteil steht drinnen – erste Verhandlungsposition gebrochen.

Dann schreiben Sie: „Spenden an eine Partei im Wert von über 500 Euro sollen zu veröffentlichen sein.“

Das war die grüne Forderung. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Was ist davon übriggeblieben, von den 500 €? – Gar nichts ist übriggeblieben, 3 500 € sind es gewor­den – sieben Mal so viel, wie Sie gefordert haben! (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)

Nächstes Beispiel. Herr Kogler schreibt: „Die detaillierten Transparenzregelungen“ hin­sichtlich der Offenlegung von Spenden, Inseraten, Sponsoring „müssen auch für Be­zirks- und Gemeindeorganisationen der Parteien gelten“.

Was ist von dieser grünen Forderung übriggeblieben? – Gar nichts ist übriggeblieben! Im Nachhinein hat man mit Müh und Not die Bezirke hineingegeben. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Von Ihrer Forderung, dass auch Gemeindeorganisationen umfasst sein müssen, ist gar nichts übriggeblieben. (Abg. Mag. Kogler: Sinnerfassend lesen!)

Letztes Beispiel: Herr Kogler fordert unter Punkt 13 und 14, dass es bei schweren Ver­stößen zur Anwendung des Strafrechtes kommen muss und dass ein eigener Straftat­bestand drinnen sein muss.

Wer dieses Gesetz jetzt durchliest, wird sehen, dass auch von dieser grünen Forde­rung nichts übriggeblieben ist, meine Damen und Herren! (Zwischenruf bei den Grü­nen.) Das heißt, von insgesamt 14, 15 Forderungen, die Sie da aufgestellt haben, ha­ben Sie mindestens die Hälfte nicht durchgebracht. So schaut der grüne Verhand­lungserfolg aus! (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.) Die Hälfte Ihrer eigenen Positionen haben Sie aufgegeben, und zugleich machen Sie den grünen Steigbügel-


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