Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 55

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Nein, nein, nein. Ich bin gerade auf Abnahmelinie und vermeide Kuchen. Danke. Kaf­fee? Nein. – Kollege Grosz, reden Sie über das, wovon Sie etwas verstehen. Von den Dingen, um die es heute geht, verstehen Sie so ziemlich gar nichts. (Beifall bei Abge­ordneten von FPÖ und ÖVP.)

Ich komme der Reihe nach zu nüchternen Analysen über die vorliegenden Dinge und komme darauf zu sprechen, dass dem Kollegen Kickl, der das Parteiengesetz verhan­delt hat, Vorhaltungen gemacht worden sind, er hätte in manchen Dingen seinen kriti­schen Bemerkungen nicht Ausdruck verliehen.

Ich wiederhole, was er zum § 4 gesagt hat – das ist die Begrenzung für den Wahlwer­beaufwand –: Da steht 7 Millionen, und da steht eine Zeitleiste, von – bis, in der die Parteien diesen Betrag aufwenden dürfen. Trotz Nachfrage wurde im Ausschuss nicht geklärt und konnte auch nicht geklärt werden, was unter dem Begriff „Aufwendung“ zu verstehen ist: Sind das Zahlungen? Ist das das Eingehen von Schulden in dem Zeit­raum? Oder ist das ein Zahlungsversprechen für später? Oder fallen darunter Leis­tungszusagen, die erst später eingelöst werden sollen? – Also eine Grauebene, die dem Kollegen Kickl gegenüber nicht aufgeklärt werden konnte.

Zweiter Punkt: In der Auflistung im Abs. 2 des § 7 ist eine Reihe von Ausgaben für Wahlwerbung aufgezählt: Außenwerbung, Postwurfsendung et cetera. Aber wesentli­che Punkte, nämlich Kosten des Fuhrparks oder Platzveranstaltungen, sind typischer­weise nicht aufgezählt. Fallen die unter die Begrenzung für Wahlwerbung des Abs. 1, ja oder nein? – Das konnte nicht aufgeklärt werden.

Daher ist die Kritik des Kollegen Kickl, ob man sie jetzt gerne hört oder nicht, objektiv berechtigt, oder es handelt sich um absichtliche legistische Oberflächlichkeiten. (Beifall bei der FPÖ.)

Nummer 2: Wir sind beim Unvereinbarkeitsgesetz, und ich komme darauf zu sprechen, warum wir zustimmen.

Erstens: Die Präambel ist der Freiheitlichen Partei wichtig. Es ist eine Absage an den Nur- beziehungsweise Berufspolitiker. Das ist das pure Gegenbild dessen, was wir als Abgeordnetenbild vor uns haben. Daher die Absage an den Nur-Politiker.

Zweiter Punkt: Die Kollegin Glawischnig – sie kommt gerade herein, das ist gerade richtig (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ich bin immer da!) – ist der Meinung, die An­wälte seien hier hinausgestrichen worden. Das ist objektiv falsch (Abg. Grosz: Für die Anwälte haben Sie überall eine Ausnahmegenehmigung!), weil die Meldungen im Sinne des Abs. 2 Z 2 bestimmte Kategorien zum Inhalt haben, die von Z 1 bis 5 be­stimmte Erlöse oder Einkommen, die zu melden sind, zum Gegenstand haben.

Daher sind auch Anwälte darunter zu subsumieren. Das ist übrigens den Bestimmun­gen des Deutschen Bundestages nachgebildet und vermeidet etwas, was die Grünen sehr gerne hätten – und da liegt nämlich der berühmte Hase im Pfeffer –: Sie wollten in einem Gesprächsansatz oder in einer Vorstellung, die sie zum Gesetz entwickelt hat­ten, die Quellen dieser Einkünfte offengelegt haben.

Und unter Quellen versteht man Bekanntgabe der einzelnen Klienten, also Einbruch der  – Ich will die Fraktionsvorstellungen nicht nennen, die sich historisch seit dem Jahr 1919 in der europäischen Zeitgeschichte manifestiert haben, die jegliche Art eines Geheimnisschutzes des Teufels finden. – Also der einzelne Klient soll bekannt gege­ben werden und möglicherweise dann angeschrieben werden: Hallo, Sie werden ja von dem und dem vertreten! Haben Sie da nichts dagegen? Und mit seinen politischen Ein­stellungen können Sie ja nicht zufrieden sein! – Es geht also in einer unausgespro­chenen, aber vorhandenen Form um den Schutz des Berufsgeheimnisses der freien Berufe.

 


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