Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 69

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich stelle mich selbst nicht ins Kriminal. Ich stelle mich selbst nicht in eine Ecke, quasi als Paria, wo man jedem sagen muss: Bitte, komm mir nicht in die Nähe, und denk gar nicht daran, mich zu unterstützen!

Wahlkämpfen dürfen junge Leute mit mir, ihre Zeit einbringen, aber wenn es darum geht, einer Partei oder einem Mandatar eine Spende zu geben, das geht plötzlich nicht?! Also das verstehe ich nicht, Ihren Ansatz für ein generelles Verbot, dass man einer Partei etwas geben darf. Ich frage Sie wirklich: Was ist daran unanständig, wenn man sich für eine Partei engagiert – oder wenn man nicht die Zeit hat, dass man sagt: Ja, ich bin aber bereit, einer Partei eine Spende zu geben!?Ich sage Ihnen: Würde man Ihnen hier folgen, würde man weiter einen Beitrag leisten, um Parteien in ein noch ne­gativeres Licht zu rücken.

Und der Punkt, der für mich schon ganz entscheidend ist, ist: Wie hält man es dann selbst damit? Nach der letzten Wahl in Kärnten haben Dörfler und Scheuch noch zum BZÖ gehört, wenn ich das richtig sehe, jetzt gehören sie als FPK schon zu Ihnen – sie sitzen ja auch mitten in der Fraktion. „Part of the game“ war auch dort, sofort nach der Landtagswahl, die Parteiförderung ordentlich zu erhöhen, die Klubförderung zu erhöhen und den Wahlkampfkostenersatz zu erhöhen. Dort haben Sie kein Problem gesehen! (Abg. Dr. Strutz: Das war der Wunsch der ÖVP im Koalitionsübereinkom­men!) Daher sage ich Ihnen: Sie sollten ja nicht immer mit zweierlei Maß messen! (Abg. Dr. Strutz: Das war der Wunsch der ÖVP!)

Mittlerweile waren Sie gezwungen, das wieder abzusenken. Bei dem Zustand, in den Sie Kärnten gebracht haben, waren Sie tatsächlich gezwungen. Sie haben recht. (Bei­fall bei der ÖVP.)

Wir sollten das, was wir heute beschlossen haben, nicht nur im Lichte der Beurteilung der österreichischen Experten sehen, sondern warten, wie der nächste GRECO-Be­richt ausschaut. Das ist dann vom Europarat, europaweit ausgewiesen, die Bestäti­gung dafür, dass diese Beschlussfassung, die wir heute hier vornehmen, uns auf einen europäischen Standard bringt, wo wir keine Sorge haben müssen, was den nächsten Bericht betrifft.

Ich darf abschließend noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl und Mag. Kogler

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage – das Parteiengesetz – wird wie folgt geändert:

1. Nach § 5 Abs. 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

(1 a) Dem Rechenschaftsbericht ist eine Auflistung der Bezeichnungen jener territo­rialen Gliederungen (Landes-, Bezirks- und Gemeindeorganisationen) anzuschließen, welche im zweiten Teil des Berichtes Berücksichtigung finden.

2. In § 6 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

Dies gilt nicht für Spenden an Organisationen gemäß Abs. 2 Z 1 und 2 auf Gemeinde­ebene sowie an Abgeordnete und Wahlwerber gemäß Abs. 2 Z 3.

*****

Ich bitte um Annahme des Abänderungsantrages und bedanke mich bei all jenen, die diese große legistische Lösung heute hier unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.12

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite