Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 30

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09.07.24Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 GOG

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Strache hat im Sinne des § 50 der Geschäftsordnung schriftlich Einwendungen gegen die schriftlich mitgeteilte Tagesordnung der heutigen Sitzung erhoben. Die Einwendungen betreffen die Abset­zung der Tagesordnungspunkte 2 bis 6 von der heutigen Tagesordnung.

Weiters hat Herr Abgeordneter Bucher im Sinne des § 50 der Geschäftsordnung schriftlich Einwendungen gegen die schriftlich mitgeteilte Tagesordnung der heutigen Sitzung erhoben. Die Einwendungen betreffen die Absetzung der Tagesordnungspunk­te 2 bis 7 von der heutigen Tagesordnung.

Ich trete diesen Einwendungen nicht bei, weshalb der Nationalrat zu entscheiden hat.

Ich reduziere die Redezeit und die Anzahl der Redner und Rednerinnen im Sinne des § 50 Abs. 1. Für die gemäß § 50 der Geschäftsordnung stattfindende gemeinsame De­batte wurde folgende Gestaltung vereinbart: ein Einwender FPÖ 5 Minuten, ein Ein­wender BZÖ 5 Minuten und danach zwei Runden in der Reihenfolge SPÖ, FPÖ, ÖVP, BZÖ und Grüne mit je 5 Minuten.

Ich erteile nun Herrn Klubobmann Strache das Wort. – Bitte.

 


9.08.24

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Die heutige Einwendungsdebatte ist kein bloßer oder billiger Aktionismus (Abg. Dr. Bartenstein: Na, schauen wir einmal! – Ah-Rufe bei der SPÖ), sondern begründet sich mit der tiefen Sorge darüber, was heute auf der Tagesordnung dieses Hohen Hauses platziert wurde und begründet sich mit der Sorge um unsere ös­terreichischen Verfassungsgrundsätze, begründet sich mit der Sorge letztlich darum, dass die Freiheit und Souveränität Österreichs, aber auch unsere Budgethoheit in Ge­fahr ist. Und ich sage, im Gegensatz zur SPÖ, ÖVP und den Grünen wollen wir nicht den Großbanken oder Spekulanten dienlich sein, sondern wir haben einer Gruppe zu dienen, nämlich der österreichischen Bevölkerung und deren Interessenlagen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das wäre die Aufgabe jedes einzelnen Parlamentariers hier: der österreichischen Be­völkerung dienlich zu sein. Wir fordern die Entfernung der Teile der Tagesordnung be­treffend die Beschlussfassung über den ESM, den sogenannten Europäischen Stabi­litätsmechanismus, von der Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung, weil unserer Auffassung nach gerade in dieser entscheidenden Frage auch eine verbindliche Volks­abstimmung notwendig wäre und Sie diese verweigern. (Beifall bei der FPÖ.)

De facto wäre der ESM, der Europäische Stabilitätsmechanismus, nämlich die Übertra­gung der österreichischen Souveränitätsrechte in Richtung eines Ermächtigungsgeset­zes, einer diktatorischen Vollmacht, einer Exekutiveinrichtung namens Gouverneursrat im Rahmen des ESM-Gouverneursrats, der letztlich ohne Kontrolle durch die Legisla­tive oder Judikative agieren können soll. Und das sind grundlegende Veränderungen, die unserer Auffassung nach nur mit einer verbindlichen Volksabstimmung durchsetz­bar sein können. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese durch einen Vertrag ermöglichte Ermächtigung – und das ist ein Ermächtigungs­gesetz – bedeutet letztlich, dass die ureigene Kompetenz, die die Selbständigkeit eines Staates ausmacht, nämlich die parlamentarische Budgethoheit, in Zukunft abgetreten werden soll und man völlig unbeeinflusst von diesem Parlament in Zukunft von außen bestimmt bekommt, was mit Geldern des österreichischen Steuerzahlers zu geschehen hat. Und das ist ein schwerwiegender Eingriff in die Verfassung und daher unserer Auffassung nach selbstverständlich einer Volksabstimmung zu unterziehen. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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