Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zur Abstimmung – ich bitte, die Plätze einzunehmen! – über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Muttonen, Dr. Lopatka, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Europäischen Konvent und Eurobonds.
Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die diesen Antrag unterstützen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 258.)
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ESM-Begleitnovelle in 1878 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Antrag betroffenen Teil des Entwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang abstimmen lassen.
Der vorliegende Gesetzentwurf sowie der Abänderungsantrag enthalten Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes.
Ich stelle daher zunächst im Sinne der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Zunächst Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 Z 1 Artikel 50a.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Wir gehen daher so vor. Die Vorgangsweise ist bekannt.
Ich bitte nunmehr die Schriftführer, den Namensaufruf durchzuführen.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)
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Präsident Fritz Neugebauer: Die Stimmabgabe ist beendet.
Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen die Sitzung.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 17.10 Uhr unterbrochen und um 17.15 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:
Abgegebene Stimmen: 179; davon „Ja“-Stimmen: 54, „Nein“-Stimmen: 125.
Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen ist somit abgelehnt. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde nicht erreicht.
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