Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend die Restitution an Altösterreicher durch die Republik Kroatien
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 8 über den
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage
(1717 d. B.): Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien,
der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der
Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen
Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der
Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der
Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn,
der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik
Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik,
Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik
Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich
Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen
Union) und der Republik Kroatien
über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union samt
Schlussakte (1848 d. B.) in der 164. Sitzung des Nationalrates,
XXIV. GP., am 4. Juli 2012
Die Wunden, welche der Zweite Weltkrieg in Europa gerissen hat, beginnen nun langsam aber doch zu heilen und die Länder Ost- und Südosteuropas beginnen nun immer mehr sich ihrer eigenen historischen Verantwortung bewusst zu werden.
Serbien etwa hatte unlängst ein Restitutionsgesetz für die vertriebenen Altösterreicher im Parlament verabschiedet: ( werden die Bedingungen, die Art und Weise und das Vorgehen der Restitution des enteigneten Vermögens und Entschädigung für das enteignete Vermögen geregelt, das auf dem Gebiet der Republik Serbien durch Anwendung der Vorschriften über die Agrarreform, Verstaatlichung, Verwaltung sowie anderer Vorschriften, auf Grund der Vorschriften über die Verstaatlichung nach dem 9. März 1945 von natürlichen und bestimmten juristischen Personen enteignet wurde und in gemeinschaftlichen, staatlichen, gesellschaftlichen oder genossenschaftlichen Besitz übertragen wurde).
Im Zuge des begrüßenswerten bevorstehenden Beitrittes der Republik Kroatien ist es auch ein Anliegen, im Sinne der historischen Aussöhnung, auch die Republik Kroatien an ihre historische Verantwortung zu erinnern, um offene Fragen der Restitution gegenüber den Altösterreichern zufriedenstellend zu lösen. Dies wäre für eine gemeinsame Zukunft aller europäischen Volksgruppen essentiell und im Sinne der Heimatvertriebenencharta vom 05. August 1950, wie auch einer europäischen Aussöhnung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, sich auf zwischenstaatlicher Ebene und im Rahmen der Europäischen Union dafür einzusetzen,
dass die Republik Kroatien offene Fragen der Restitution gegenüber Altösterreichern zufriedenstellend löst;
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