Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 221

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Weninger, Windbüchler-Souschill, Windisch, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein;

Kitzmüller;

Lugar Robert;

Neubauer Werner;

Rosenkranz;

Tadler Erich;

Vilimsky.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, gäli­sche, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polni­sche, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzu­machen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für euro­päische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Auch dazu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Vorgehensweise ist bekannt.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die besondere Kundmachung des Staatsver­trages gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.

Ich bitte die Schriftführung, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Unruhe im Saal.) – Darf ich um Aufmerksamkeit bitten, sonst passieren unter Umständen Abstimmungs­fehler.

Ich bitte nunmehr die Schriftführung, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Ab­geordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

 


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