Weninger, Windbüchler-Souschill, Windisch, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm;
Zanger, Zinggl.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Belakowitsch-Jenewein;
Kitzmüller;
Lugar Robert;
Neubauer Werner;
Rosenkranz;
Tadler Erich;
Vilimsky.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, gälische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Auch dazu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Die Vorgehensweise ist bekannt.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die besondere Kundmachung des Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.
Ich bitte die Schriftführung, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Unruhe im Saal.) – Darf ich um Aufmerksamkeit bitten, sonst passieren unter Umständen Abstimmungsfehler.
Ich bitte nunmehr die Schriftführung, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.
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