Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 234

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und beim Abkommen zwischen der Republik Serbien und Österreich ein unterschied­liches Abstimmungsverhalten an den Tag legen werden, nicht zuletzt deswegen, weil zwar, wie schon ausgeführt, die Republik Kosovo die Anerkennung, die sie verdient, jetzt auch entsprechend erhält, aber bei manchen gesetzlichen Rahmenbedingungen noch nicht die Voraussetzungen erfüllt, die dafür notwendig sind, dass dieses Abkom­men, das seinerzeit mit der Republik Jugoslawien geschlossen wurde, auch aufrecht­erhalten werden kann. Die Kosovaren sagen ja selbst, dass sie derzeit nicht imstande sind, alle Verpflichtungen, die im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung notwendig sind, zu erfüllen.

Daher ist es, glaube ich, nur recht und billig, dass wir im Moment, weil dort nicht die Rechtssicherheit gewährleistet ist, diese Anerkennung aufheben. Und ich bin mir ganz sicher, dass der Kosovo bei dem Tempo, das er an den Tag legt, während er in eine positive Richtung, in Richtung einer Demokratie geht, diese Rechtssicherheiten bald wieder garantieren kann und dass dann dieses Abkommen, das wir jetzt aufkündigen müssen, unter neuen Aspekten auch wieder neu geschlossen werden kann.

Wir haben ja auch das Abkommen mit der Republik Serbien zu beschließen. Da ist so­zusagen der Umkehrschluss gegeben.

Wir werden diesen Abkommen unsere Zustimmung geben, weil wir der Auffassung sind, dass die Voraussetzungen nach wie vor gegeben sind, auch mit dem seinerzeiti­gen Abkommen. Es ist wichtig, dass Fragen der Unfallversicherung, der Pensionsversi­cherung entsprechend geregelt sind. Daher werden wir auch das Abstimmungsver­halten, das wir im Ausschuss an den Tag gelegt haben, hier im Plenum bestätigen. Ich danke auch für jede Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolin­schek. – Bitte.

 


21.24.45

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die beiden Abkommen über soziale Si­cherheit sowohl mit Serbien als auch mit dem Kosovo fußen ja auf den Abkommen mit dem ehemaligen Jugoslawien, die ja sozusagen pragmatisch weiter angewendet wur­den. Bei dem nun vorliegenden Abkommen mit Serbien ändert sich im Großen und Ganzen inhaltlich im Wesentlichen gar nichts, die Kranken-, Unfall-, Pensions- und Ar­beitslosenversicherung bestehen dort weiter.

Wenn man Bedenken hat wegen einer gewissen Schieflage, dann muss ich eines sa­gen, wir sind grundsätzlich für soziale Abkommen. Wenn ich ein soziales Abkommen mit einem Staat abschließe, der bevölkerungsmäßig weit über unserem liegt, so habe ich auch dort eine gewisse Schieflage. Es geht nicht nur um die Leute in Beschäfti­gung, sondern auch um sozialversicherungsrechtliche Absicherung im Urlaub. Sollte es eine Schieflage zwischen Österreich und Serbien geben, so kann sich das in Zukunft dadurch ändern, dass dort verstärkt Urlaub gemacht wird, dass Arbeitsaufträge von ös­terreichischen Firmen mit Standort in Serbien erfolgen, und so weiter.

Was den Kosovo betrifft, so sind wir, obwohl wir im Feber 2008 die Eigenstaatlichkeit des Kosovo anerkannt haben, jetzt für die Aufhebung dieses Sozialabkommens, weil die sozialversicherungsrechtlichen Grundsätze von diesem Staat ganz einfach nicht eingehalten werden können. Der Kosovo hat bisher kein Sozialversicherungssystem aufbauen können und somit besteht keine Rechtssicherheit in diesem Bereich. In der Pensionsversicherung würde nur bis 1998 zurückgerechnet. Dagegen gibt es schon


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