Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 255

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die adäquate, nach der Pensions­höhe gestaffelte Abschlagszahlungen für all jene Pensionsbezieher beinhaltet, die bei der Pensionsanpassung für das Jahr 2008 diskriminiert wurden.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


22.26.00

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht ist es ganz nützlich, noch einmal in das Jahr 2007 zurückzugehen. Es ist nicht nützlich, das ist vielleicht falsch formuliert, aber es ist wichtig. Im Jahr 2007 wurde nämlich diese Pensionserhöhung, die jetzt aufgehoben wurde, hier im Parlament beschlossen, und zwar unter heftiger Zustimmung der Seniorenverbände von ÖVP und SPÖ. Die waren der Meinung, das passt alles wunderbar. Und ich glaube, auch die FPÖ war damals noch dabei.

Der springende Punkt war, dass damals schon erkennbar war, dass diese vorgeschla­gene Regelung der Pensionserhöhung die kleinen Pensionen, also die Frauenpen­sionen in erster Linie, benachteiligen wird. Wir haben das damals in der Debatte auch dem damaligen Sozialminister – das war ein anderer – klarzumachen versucht, aber er war der Meinung, das sei die beste Lösung. Das war es nicht!

Wir haben dann auch versucht, Personen zu ermutigen, eine Klage einzubringen. Die Beispiele – Kollege Wöginger weiß es ja – haben wir hier herinnen auch gebracht und darzustellen versucht, wo das Problem liegt. Aber damals ist nichts gegangen, weil auch die Seniorenverbände sozusagen überzeugt waren, das sei super, das passe alles.

Dann kam das Urteil, und ich habe es eigentlich sehr fair gefunden, dass wir uns da­mals als Sozialsprecher mit dem Minister getroffen haben und er uns diese Lösung vorgeschlagen hat, die heute auch abgestimmt wird, weil sie unter den gegebenen Pa­rametern zwar nicht die ideale Lösung war, aber einfach die, die machbar ist und auch fair gegenüber denen, die selbstverständlich ein Recht haben, aber dieses Recht durch das Gericht noch nicht zugeteilt bekommen haben.

Eigentlich waren damals alle der Meinung, ja, wir wollen diese Lösung, und es wird uns wohl nichts anderes übrigbleiben, als zu sagen, okay, wir sind einverstanden damit, denn das ist immerhin wesentlich mehr, als das Gericht zuerkannt hat, weil es ja nur denen, die die Klage eingebracht haben, diesen Vorteil zuerkannt hat, alle anderen hätten klagen müssen. Und wir alle wissen, es klagen nicht alle. Nie und nimmer! Eine Klage, bei der es in einem Fall um 2 € geht oder meinetwegen um 5 € und im anderen Fall um 50 € vielleicht – wer tut sich das an? (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Es wäre auch unökonomisch gewesen, diese Leute auf den Klagsweg zu verweisen, denn auch im Wissen, dass von den 25 000 vielleicht nur 1 000 klagen, hätte das be­deutet, dass die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit mit diesen Klagen sozusagen lahm­gelegt worden wäre.

Also ehrlich gesagt, vergessen Sie bitte, sowohl BZÖ als auch FPÖ, diese Anträge (Abg. Neubauer: Sicher nicht!), die versuchen, etwas wiederherzustellen auf dem Sta­tus von 2008, was so nicht mehr herstellbar ist – egal, mit welcher Lösung! Ich habe


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