chen hätten bei unserer Berechnung falsche Zahlen verwendet. (Abg. Wöginger: Das hat er nicht gesagt!) Der Herr Bundesminister hat gemeint, wir würden keine Krankenversicherungsbeiträge, keine Sozialversicherungsbeiträge und auch keine anderen Parameter in unserer Berechnung mitberücksichtigt haben. Das ist falsch!
Ich berichtige: Wir haben alle Parameter in unsere Berechnungen ganz bewusst mit einbezogen, die er uns bei der letzten Sozialausschusssitzung genannt hat! (Beifall bei der FPÖ.)
22.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich habe vorhin nicht erwähnt, was ich hiermit nachhole: Der Entschließungsantrag des Herrn Abgeordneten Neubauer wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht selbstverständlich mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend adäquate, nach der Pensionshöhe gestaffelte Abschlagszahlungen für all jene Pensionsbezieher, die bei der Pensionsanpassung für das Jahr 2008 diskriminiert wurden
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 17: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1987/A der Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (1858 d.B.), in der 164. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 4. Juli 2012
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil (C-123/10, Brachner) vom 20. Oktober 2011 entschieden, dass in der Pensionsanpassung 2008 eine verbotene Diskriminierung von Frauen liegen kann.
Als Folge dieses Urteils hat der Oberste Gerichtshof im Dezember 2011 festgestellt, dass für die betroffene Personengruppe die Pensionsanpassung für das Jahr 2008 2,81 Prozent statt der gewährten 1,7 Prozent hätte betragen müssen und tatsächlich eine Diskriminierung vorliegt. Betroffen sind vor allem Frauen, deren Partner ein so hohes Einkommen erzielt, dass ihnen der Ausgleichszulagenrichtsatz vom Gesetz her nicht zusteht.
Um den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes Rechnung zu tragen, soll nunmehr gesetzlich geregelt werden, dass Pensionen, die am 1. Jänner 2008 niedriger waren als der Einzelrichtsatz für die Ausgleichszulage (damals 746,99 Euro) und nicht schon auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung mit einem höheren Faktor als dem Anpassungsfaktor für das Jahr 2008 vervielfacht wurden, um 1,1 % erhöht werden.
Zusätzlich sind adäquate, nach der Pensionshöhe gestaffelte Abschlagszahlungen gefordert, damit die Betroffenen so gestellt werden, als wäre die Pensionsanpassung im Jahr 2008 korrekt erfolgt. Mit dieser gestaffelten Abschlagszahlung sollen die Folgewirkungen für die Anpassungen in den Jahren 2009 bis 2012 ausgeglichen werden.
Das Argument eines zu hohen Verwaltungsaufwandes darf hier nicht ins Treffen geführt werden, denn rechtsstaatliche Verpflichtungen können nicht mit dem Argument einer Überbürdung der Verwaltung gegengerechnet werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
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