Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 261

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Warum ist das notwendig? – Wir sind ja, Gott sei Dank, in Österreich in der glücklichen Situation, dass wir noch immer eine sehr niedrige Arbeitslosenrate haben, und wir sind nach wie vor Europameister, was die Beschäftigungspolitik anbelangt. Dennoch muss man auch feststellen, dass, obwohl wir noch immer die geringste Arbeitslosigkeit ha­ben, gerade auch in den letzten Monaten bemerkbar wurde, dass es trotzdem zu einer leichten Erhöhung bei der Arbeitslosigkeit gekommen ist und dass davon insbesondere auch jene Personen betroffen sind, die ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind, oder auch der Kreis jener Personen, die sogenannte gesundheitliche Vermitt­lungseinschränkungen haben. Und da bedarf es natürlich einer ganz besonderen Be­treuung, um diesen Personen wieder die Möglichkeit zu geben, in den Arbeitsprozess einzusteigen und eingegliedert zu werden.

Dazu nützt man oft entweder sozialökonomische Unternehmungen/Betriebe oder ge­meinnützige Beschäftigungsprojekte. Und jene Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die im Zusammenhang mit diesen Projekten ArbeitnehmerInnen beschäftigen, bekommen vom AMS eine sogenannte Aktivierungsbeihilfe.

Um in diesem Bereich jetzt noch stärker Menschen wieder in den Arbeitsprozess ein­gliedern zu können, wird mit diesem Antrag die vorhandene Summe auf 20 Millionen € aufgestockt. Das bedeutet, dass hier wesentlich mehr Menschen wieder ganz gezielt vom AMS und von sozialökonomischen Betrieben betreut werden können, damit sie wieder rascher in den Arbeitsprozess einsteigen können. Diese zusätzlichen 20 Mil­lionen € sind eine gute Investition für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder für Menschen, die es ganz einfach nicht so leicht in ihrem Leben haben. Herzlichen Dank für diese Möglichkeit! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeord­neter Dolinschek. – Bitte.

 


22.43.54

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Was die Aktivierungsbeihilfen betrifft, so werden wir diesem Antrag auch unsere Zustimmung geben, da damit vor allem die Unterstützung der Beschäftigten in sozialökonomischen Betrieben und in gemeinnützigen Beschäfti­gungsprojekten erfolgt und bei der Verwendung dieser Mittel sozusagen ein Schwer­punkt auf arbeitsmarktnahe, qualitativ hochwertige gemeinnützige Arbeitskräfteüberlas­sung gesetzt wird. Ich glaube, dass damit vor allem im Bereich älterer Arbeitnehmer eine Wiedereingliederung erfolgreich ermöglicht werden kann. Deswegen unterstützen wir auch diesen Antrag.

Was den Antrag der FPÖ auf Entfall der Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen einer Lehrlingsausbildung für die auszubildenden Betriebe und deren Übernahme durch die öffentliche Hand betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass derzeit Betriebe keine Unfall­versicherung zahlen, es entfällt im ersten und zweiten Lehrjahr die Krankenversiche­rung, und die Arbeitslosenversicherung ist nur im letzten Lehrjahr zu zahlen. Das sind einige Erleichterungen in diesem Bereich.

Ich finde, dass man dieser FPÖ-Forderung zwar einiges abgewinnen kann, ich glaube aber nicht, dass dadurch mehr Lehrplätze geschaffen werden, denn der Anreiz dazu ist damit wohl etwas zu gering. Und außerdem weise ich darauf hin, dass, wenn keine Pensionsversicherung einbezahlt wird, auch keine Versicherungszeiten erworben wer­den und dass diese Zeiten für die Lehrlinge dann sozusagen nicht als Versiche­rungszeiten, die sie ja sonst für die Pension erwerben, berücksichtigt werden.

Das ist meiner Meinung nach sozusagen nicht der Weisheit letzter Schluss. Dem wer­den wir nicht zustimmen. Was die Lehrlingsentschädigung und die Lehrlingsfragen


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