Wenn Sie so weitermachen, werden Sie dieses Schlamassel, in das Sie sich in den letzten Jahren mit den ständigen Verschärfungen selbst hineinbegeben haben, nur verschlimmern.
Das ist auch eine unerträgliche Situation für die Betroffenen, für die Rechtsunterworfenen. In diesem Zusammenhang kann man das Wort ruhigen Gewissens verwenden, denn „Rechtsunterworfener“ ist wirklich der richtige Begriff, vor allem für diese Gruppe, die von den ständig verschärften Gesetzen betroffen sind. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kößl: Sie stehen da und fordern ständig Veränderungen!)
Reden Sie einmal mit Ihren Beamtinnen und Beamten! Nicht einmal ein ausgebildeter, fertiger Jurist ist imstande, diese Konvolute – insgesamt über 500 Seiten, die Sie täglich unseren Beamtinnen und Beamten für den Vollzug zumuten – zu durchschauen, geschweige denn sogenannte Fremde, die die Landessprache nicht können, die kein Jus-Studium hier abgeschlossen haben und die auf Rechtsberatung angewiesen sind.
Zu der falschen Behauptung des Kollegen Kößl von vorhin: Es stimmt nicht, dass die Rechtsberatung in fremdenpolizeilichen Verfahren nicht geändert wird. Der Punkt, in dem ich Ihnen recht gebe – das habe ich im Innenausschuss auch gesagt –, ist: Bei der Asylberatung wird nichts geändert. Darin sind wir einer Meinung.
Im fremdenrechtlichen Verfahren haben Sie exakt vor einem Jahr eine Rechtsberatung und die Rechtsvertretungsmöglichkeit eingeführt, und ein Jahr später nehmen Sie das größtenteils wieder zurück und sagen: Nein, im fremdenrechtlichen Verfahren wird jetzt wieder alles anders. Rechtsberatung gibt es nur ab dann und dann und nicht wie bisher.
So viel auch zur Vollziehbarkeit und zur Verfahrensbeschleunigung.
Sie schaffen eine Parallelschubhaft. Bisher war die Festhaltung bis zu 3 Tagen möglich, ab jetzt soll sie bis zu 5 Tagen möglich werden. Nur zum Vergleich: Selbst die Untersuchungshaft – und normalerweise hat man einen begründeten Verdacht gegen jemanden, damit man ihn in Untersuchungshaft nehmen kann – darf nur bis zu 96 Stunden dauern, dann muss der Betroffene einem Richter vorgeführt werden. Sie ändern auch das und sagen, eine Festnahme bis zu 120 Stunden ist möglich.
Wieso Parallelschubhaft? – Weil es dort keine Rechtsberatung gibt. – So wird es nicht besser werden, sehr geehrte Damen und Herren!
Was wäre die Lösung? – Die Lösung wäre eine Totalreform dieser Gesetze, statt weiter zu pfuschen an diesem Flickwerk und jedes halbe Jahr eine neue Novelle zu machen, in dem Irrglauben, es würde besser werden.
Die Lösung wäre, dass wir nicht 22 unterschiedliche Visa-Arten haben, wo sich niemand mehr auskennt – nicht nur die Betroffenen nicht, sondern auch die Vollzugsbeamtinnen und -beamten nicht –, sondern möglichst wenige.
Die Lösung wäre, dass wir anwenderfreundliche Gesetze haben, die die Beamtinnen und Beamten nicht in Verzweiflung oder Zynismus oder Burnout treiben. (Beifall bei den Grünen.)
Die Lösung wäre auch, dass man lesbare Gesetze macht, die die Rechtsunterworfenen verstehen können, wenn sie das Gesetz aufschlagen. Das ist derzeit nicht möglich, und solange das nicht möglich gemacht wird, wird es auch weder Effizienz noch Verfahrensbeschleunigung noch einen guten Vollzug geben. Dass man dafür haufenweise Steuergeld ausgibt für die massive Bürokratie, die die Regierungsparteien im Laufe von Jahrzehnten selbst aufgebaut haben, brauche ich nicht extra zu betonen.
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