Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 47

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Unsere Forderung: endlich eine Totalreform der Gesetze im Migrations- und Asyl­bereich, anwenderfreundliche und verständliche Gesetze. Dann werden wir in dem Bereich weiterkommen und dann gibt es hoffentlich auch Verfahrensbeschleuni­gun­gen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


10.47.24

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs versuchen, hier Klarheit herzustellen! (Ruf bei der FPÖ: Es wird beim Versuch bleiben!) – Es wird beim Versuch bleiben, ja, ist schon recht.

Hätten wir keinen Asyl-Teil dabei, würden wir diese Vorlage genauso einstimmig be­schließen wie die Behördenreform und die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit. Aber da Bereiche das Asyl betreffend dabei sind, sind wir in dieser besonderen Situation. Kollege Vilimsky sagt, da gibt es keine Verschärfung, daher stimmen sie nicht mit, und Frau Kollegin Korun wäre am liebsten, alle bleiben da. Das kennen wir alles.

Nur der Sachlichkeit halber, Frau Kollegin, und der Ehrlichkeit halber: Schon vor Mona­ten haben wir klargestellt, es gibt ein neues Organisationsgesetz, und die Materien­gesetze werden zu einem späteren Zeitpunkt nachvollzogen! (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.) Das gilt bei der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit, das haben wir bei all diesen großen verwaltungsreformatorischen Gesetzen gemacht. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) – Zuhören, Kollege Westenthaler!

Die Organisation für dieses neue Amt muss nämlich erst auf die Füße gestellt werden. Es gibt weder die notwendigen Büros, noch gibt es die erforderlichen Beamten. Die Akten von 194 Behörden sind zusammenzuführen, auch von den Bezirksverwaltungs­behörden, und das heißt, die Vorlaufzeit für solch eine große Reform bis zum 1. Jänner 2014 wird knapp werden. Daher ist das Organisationsgesetz vorab zu machen, nicht schon gleichzeitig mit den Materiengesetzen.

Das wissen alle, aber natürlich kennen wir alle die Oppositionsrhetorik, das ist mir schon klar, noch dazu, wenn das Wörtchen „Asyl“ dabei ist. Man sollte aber wenigstens so fair sein und sagen, dass wir gemeinsam seit Jahren immer wieder eine Ver­schlankung, schnellere Verfahren, Rechtssicherheit, Schutz und alles, was dazugehört, fordern.

Weil es diese Verzahnung gibt, weil die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit, die Behör-denreform und dieses Amt, das wir heute diskutieren, ineinanderspielen, haben wir die größte Verwaltungsreform in der Geschichte der Republik gemacht. – Das schiebt man weg, das interessiert niemanden!

Wir schaffen bei der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit 190 oder noch mehr Sonder-behörden ab. Wir reduzieren bei der Polizeireform oder Verwaltungsreform im Sicher­heits­bereich, wenn ihr wollt, von 31 auf neun Behörden. Durch diese BFA-Gesetze bleibt von 194 Behörden genau eine übrig. Das muss man doch auch alles organi­sieren! Alle wollen eine Verwaltungsreform. Wir müssen Hunderte Gesetze in ver­schiedensten Gesetzesmaterien adaptieren. Deshalb gibt es auch diese Legisvakanz bis 1. Jänner 2014. Es muss doch wenigstens im Ansatz irgendjemand so fair sein und sagen: Das sind die Gründe, warum das so organisiert wird, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir brauchen nicht jetzt im Zusammenhang mit den Organisationsfragen zu disku­tieren, ob Verschärfung oder nicht Verschärfung. Das steht nicht einmal zur Diskus-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite