Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 106

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Unumstritten ist auch, dass den Schülerinnen und Schülern durch diese sprachliche Frühförderung ein qualitativ höherwertiger Schulabschluss ermöglicht wird – das hat auch schon die Frau Kollegin Kitzmüller angesprochen – und auch der Zugang zum Beruf erleichtert wird. Dies wirkt sich natürlich wiederum positiv auf den Wirtschafts­standort Österreich aus.

Anhand der Evaluierung durch das BIFIE und das Zentrum für Sprachdiagnostik der Uni Wien war eindeutig ersichtlich, dass sich die Sprachförderkurse in den letzten Jahren sehr positiv auf unsere Schülerinnen und Schüler ausgewirkt haben.

Abschließend bedanke ich mich bei der Frau Bundesministerin, dass es eine erneute Verlängerung der Sprachförderung gibt, und ich wünsche schon heute jenen Schülerinnen und Schülern, jenen Pädagoginnen und Pädagogen, die noch nicht in die Ferien gegangen sind, schöne, erholsame Ferien. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.17

14.17.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1789 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungs­antrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag des Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf die Z 1 und 2 bezieht.

Wer diesen Abänderungen beitritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist nicht einstimmig, aber mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1864 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Evaluierung der Sprachförderkurse.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 264.)

 


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