Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 109

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

14.23.02

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Bis zu 5 000 junge Menschen pro Jahr schaffen laut IHS-Berechnungen keinen Pflichtschulabschluss. Das ist eine alarmierend hohe Anzahl, die wir mit dieser Gesetzesinitiative reduzieren können und wollen.

Wir alle wissen, was es bedeutet, keinen Pflichtschulabschluss vorweisen zu können. In Zeiten, in denen junge Menschen immer mehr können und leisten müssen, um einen guten Arbeitsplatz zu bekommen beziehungsweise um überhaupt Karrierechancen eröffnet zu bekommen, ist der Pflichtschulabschluss eine wichtige Basis, um am Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Diese Chancen werden wir mit der Erweiterung der Möglichkeiten für das Nachholen des Pflichtschulabschlusses verbessern und erhöhen.

Nicht alle jungen Menschen schaffen es, die Wichtigkeit des Lernens schon in jungen Jahren zu erkennen. Manchen geht eben erst etwas später das sogenannte not­wendige Lichtlein auf. Es geht aber jetzt nicht darum, die Gründe zu diskutieren, warum so viele Menschen in unserem Land keinen Pflichtschulabschluss haben. Man schätzt ja immerhin, dass es fast 280 000 Personen zwischen 15 und 64 Jahren sind, die keinen Pflichtschulabschluss haben. Es geht darum, diesen Menschen Möglich­keiten zu eröffnen, Möglichkeiten zu geben, das nachzuholen, was sie versäumt haben, und zwar kostenlos.

In Anlehnung an das Modell der Berufsreifeprüfung können ab September 2012 Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene altersgerecht den Pflichtschulabschluss nachholen. Altersgerecht bedeutet, dass die jungen Erwachsenen nicht die Schulbank mit Kindern drücken, sondern sie absolvieren ihre Lehrgänge an Erwachsenen­bildungseinrichtungen oder an Schulen, die sich bereits jetzt, wie zum Beispiel bei Externistenprüfungen, in diesem Bereich engagiert haben.

Die Prüfungen werden dann entweder an einem Tag oder in Teilprüfungen vor einer Kommission abgelegt. Verpflichtend sind die Prüfungen in Fächern wie Deutsch, Englisch, Mathematik und Berufsorientierung. Zusätzlich sind aus vier Themenbe­reichen, aus vier Prüfungsgebieten zwei Prüfungsgegenstände auszuwählen, die vier Möglichkeiten umfassen: Kreativität und Gestaltung, Natur und Technik, eine weitere Sprache oder Gesundheit und Soziales.

Vor allem in diesem Bereich erhofft man sich neue Chancen für Absolventen auf dem Arbeitsmarkt. In einer Ausschussfeststellung im Unterrichtsausschuss wurde ja daher auch festgehalten, dass Bundesminister Stöger die Ausbildung zum Pflegehelfer sowie die Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf in den dafür vorgesehenen Gesetzen für alle, die einen Pflichtschulabschluss haben, entsprechend zeitgerecht ergänzen soll.

Generell aber gilt, dass mit dem Abschluss der Pflichtschule auch nach dem 16. Le­bensjahr die gleichen Berechtigungen und Möglichkeiten gegeben und erworben sind wie mit einem Abschluss einer Hauptschule oder der Neuen Mittelschule. Wir geben damit ehemaligen Schulabbrechern eine Chance, entweder in das Bildungssystem zurückzufinden oder am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Bereits jetzt holen zirka 900 Personen pro Jahr den Pflichtschulabschluss nach. Mit dieser neuen Möglichkeit, mit dieser neuen Initiative sollen es rund 1 500 Personen pro Jahr werden.

Ich möchte aber auch die heutige Gelegenheit dazu nutzen, an all jene zu appellieren, die die Schule – aus welchen Gründen auch immer – abgebrochen haben: Diese Chance sollten Sie nutzen! Geben Sie sich einen Ruck, haben Sie den Mut, neue Wege zu gehen und Versäumtes nachzuholen!

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite