Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 185

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Vielleicht, dass man das einmal gesamt hat, denn das kann er noch nicht kennen, bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Steindl, Dr. Ruperta Lichten­ecker und von mir ein. Er ist zum Glück um drei Zeilen länger als eine Seite, sodass ich mich auf die Begründung und das Wesentliche beschränken kann.

Einerseits soll in Z 3 der § 14 Abs. 3 dahin gehend geändert werden (Abg. Dr. Spadiut: Leseübung machen! – Abg. Mag. Widmann: Leseübung!), dass jede eingetragene Partnerschaft, auch wenn sie nicht nur nach EU-Recht ist, im Folgenden anerkannt und der Ehe gleichgestellt wird.

Der zweite Teil bezieht sich auf Z 29a, eine neu eingeführte Ziffer nach Z 29, laut der analog zu den im Abänderungsantrag des Ausschusses bereits vorgenommenen Einschränkungen der notwendigen Haftpflichtversicherung für Bauunternehmen auch solche für das Gewerbe des Immobilienmaklers hergestellt werden müssen.

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Für die Kollegen, die noch nicht Zeit hatten zum Lesen: Die Geschäftsordnung des Nationalrates erlaubt es, wenn der Antrag länger als eine A4-Seite ist, diesen im Wesentlichen zu begründen. Die Lesestunde ist für Ihren Kollegen Windholz vorgesehen, bitte. (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.)

Zurück zur Sache selber: Es ist natürlich einfach falsch, dass die Liberalisierung nicht durchgeführt wird. Es ist auch falsch, Kollege Themessl, dass der Interessenausgleich nicht stattgefunden hat. Kollege Steindl und ich haben nicht irgendetwas willkürlich abgeändert, wir haben uns an einen Tisch gesetzt – und zwar in der Folge der Diskus­sion, die schon in der Bundesregierung stattgefunden hat – mit allen Betroffenen – mit der Innung der Berufsfotografen, die am liebsten gar nichts zulassen will, mit denen, die eine Initiative eingebracht haben; tolle, engagierte Leute der Creative Industries – und haben gesagt: Freunde, wir wollen das liberalisieren, aber wir wollen nicht, dass es den Beruf gar nicht mehr gibt.

Dann sind wir durchgegangen, um welche Fälle es geht: Was ist mit den Menschen, die schon eine Graphische Lehranstalt besucht haben, die Akademie besucht haben, im Ausland eine Ausbildung gemacht haben? – Da haben wir gesagt, selbst­ver­ständlich sollen die sofort uneingeschränkt fotografieren dürfen. Das ist gemacht wor­den.

Zweiter Teil: Was machen wir mit jenen, die gar keine Ausbildung haben, es aber selbst erlernt haben? – Da haben wir gesagt: Entschuldigung, wenn das einer selbst erlernt hat und ein bisschen Erfahrung hat, soll er alles machen dürfen. Schon nach drei Jahren, ohne Prüfung, ohne irgendetwas kann jeder Autodidakt alles machen.

Und jene, die frisch anfangen: Auch die Hausfrau, die sagt: Hör einmal, das Fotografieren im Urlaub war super, das mache ich morgen auch!, darf sofort anfangen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.) Sie muss es nicht einmal nur Medien­organen, sondern Sie darf es jedem verkaufen, der selber wissen muss, was er einkauft. Das ist B2B. (Abg. Themessl: Und was ist jetzt herausgekommen?)

Das Einzige, Herr Kollege Themessl, wo diese Frau, diese engagierte Hausfrau (Abg. Dr. Lichtenecker: Seltsamer Vergleich!), die nach drei Jahren ohnehin alles darf, nach der Gewerbeordnung noch zuwarten muss, ist, wenn sie für ihre Tochter die Hochzeitsfotos macht.

Ehrlich gesagt, ich meine, stellen Sie sich das Risiko vor, die gehen schief! (Abg. Mag. Stefan: Ist das jetzt sachlich?) – Na, ich sage das hier bewusst. Die Schwierig-


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