Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 214

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminis­ter Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.04.23

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Kitzmüller! Ich glaube, dass beide Anträge, ob sie jetzt zu dieser oder zu einer anderen Zeit verhandelt werden, sicherlich nicht der richtige Maßstab sind, um die Qualität der Familienpolitik zu bewerten. Es ist schon argumentiert worden, warum die Anträge auch im Ausschuss abgelehnt worden sind.

Was die erste Antragstellung anlangt, betreffend die Mehrlingsgeburten, ist zu sagen, Sie haben hier zwei Elemente vermischt. Das Element Kinderbetreuungsgeld hat eben eine andere Aufgabe als die Familienbeihilfe. Ich möchte jetzt aber auf die Argu­mentation gar nicht mehr eingehen, weil sich der Aufwand, was die Betreuung anlangt, bei Mehrlingsgeburten einfach nicht proportional erhöht. Das ist auch schon gerichtlich angefochten worden. Die Regelung ist bei den Höchstgerichten als verfassungskon­form entsprechend bestätigt worden. Das ist der eine Aspekt.

Der zweite Aspekt, den zweiten Antrag betreffend, geht in eine ähnliche Richtung: Die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes für ein Kind soll nicht mehr durch die Geburt eines Geschwisterkindes beendet werden, sondern dann für beide Kinder erfolgen. Das geht in eine ähnliche Richtung.

Kinderbetreuungsgeld gebührt für das jüngste Kind, da dieses den höchsten Betreu­ungsaufwand verursacht, und endet mit der Geburt eines weiteren Kindes. Diese Argumentation ist – ähnlich wie gerade beim ersten Fall vorgebracht – auch schon von den Gerichten als verfassungskonform bestätigt worden.

Beide Punkte haben aber eines gemeinsam, und das spricht natürlich auch dafür, warum wir bei der Familienpolitik nicht so großartige Anträge einbringen können: Im Endeffekt – worum geht es bei Familienpolitik in den meisten Fällen? – geht es um Geld, um mehr Geld, und beide Varianten, die Sie vorgeschlagen haben, kosten einfach mehr Geld.

Sie wissen ganz genau, dass wir jetzt eigentlich schon seit drei Jahren eine Reform beziehungsweise eine Sanierung des Familienlastenausgleichsfonds haben. Das war eine schmerzhafte Angelegenheit, gerade was die Familienbeihilfe bis 24 oder 26 Jahre für Studenten anlangt, aber die Maßnahmen haben gewirkt; nicht zuletzt deswegen, weil sich auch die Wirtschaftssituation in den beiden letzten Jahren gebes­sert hat. Dadurch sind wir jetzt in einer Situation, die uns hoffen lässt, dass der Familienlastenausgleichsfonds wieder einigermaßen so auf finanziell gut abgesicherten Beinen steht, dass wir auch wirkliche Verbesserungsleistungen durchführen können.

Ich muss Ihnen ehrlich sagen, aus Sicht der Familien halte ich beispielsweise eine Valorisierung der Familienbeihilfen für wirklich gerechtfertigt, unter Berücksichtigung eben der finanziellen Entwicklung des Familienlastenausgleichsfonds, denn wenn wir andere Beiträge erhöhen, etwa für Parteien oder was weiß ich, dann ist es durchaus gerechtfertigt, für Familien das Gleiche zu tun. Ich sage Ihnen aber noch einmal: zu einem Zeitpunkt, der auch in gewissem Abstand zum Konsolidierungspaket liegt, denn es ist natürlich nicht ganz einsichtig, wenn jetzt sozusagen in einem Bereich überall gespart werden muss und wir dort riesige Verbesserungsmöglichkeiten hätten. Aber in dem Zusammenhang muss man auch sagen, das wird sich stimmig weiterentwickeln. Bei dem jetzigen Konsolidierungspaket haben wir keinerlei Kürzungen.

Ich gebe Ihnen auch darin recht, dass wir einige Leistungen vereinfachen müssen, um einen besseren Überblick zu haben. In dem Zusammenhang gehen wir durchaus in


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