Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 102

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dass man bestehende Gesetze gemeinsam in einer berufsständischen Gruppe, auch im Interesse des Allgemeinwohls, umzusetzen hat, und ein guter Start in diese Rich­tung ist dieses neue Tierärztekammergesetz.

Ich wünsche den jungen Kolleginnen und Kollegen, von denen auch einige hier im Haus sind, und allen Betroffenen ein gutes Miteinander, ein gutes Durchstarten und auch die notwendige Ernsthaftigkeit, damit nämlich das Lohnniveau und die Wertschät­zung der Tierärzte und Tierärztinnen nicht sinken, sondern dass sie angemessen honoriert werden, so, wie wir alle das wollen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.17.20

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Tierärztekammergesetz wurde 2002 geschaf­fen, nach einer Urabstimmung innerhalb der Tierärzteschaft. Diese Urabstimmung hatte auch zur Folge, dass die Länderkammern aufgelöst wurden.

Wir reden von insgesamt rund 2 700 Tierärztinnen und Tierärzten. Davon sind über 600 in einem Angestelltenverhältnis.

Die Neuorganisation dieses Tierärztekammergesetzes ist kein monatelanger, sondern mittlerweile eigentlich ein jahrelanger Prozess gewesen. Ich muss ehrlich sagen, ich habe selten erlebt, dass es innerhalb einer doch relativ kleinen, aber sehr wichtigen Gruppe so unterschiedliche Meinungen gibt. In Wahrheit gibt es da zwei Gruppen, die in manchen Inhalten nicht unterschiedlicher auftreten könnten.

Der Kollege Spadiut, der selber aus dieser Standesvertretung kommt, ist ein Beispiel für einen Tierarzt, der sagt: Ich stimme diesem Gesetz zu, weil es ein gutes Gesetz ist! Wir haben Anrufe von Tierärzten bekommen, die sich in dieser Weise geäußert haben. Wir haben aber auch welche von Tierärzten bekommen, die gesagt haben: Ich bin entrüstet! Du kannst diesem Gesetz als Abgeordneter nicht zustimmen, wenn du wirklich die Interessen der Tierärzte vertreten willst!

Das hat dann ein parlamentarisches Procedere in Gang gesetzt, und das hat dann auch mich als Mitglied des Gesundheitsausschusses interessiert. Und ich meine, dass es ein vorbildlicher Ablauf des Parlamentarismus gewesen ist, wie dieses Gesetz letzten Endes in der Summe zustande gekommen ist. (Beifall bei der ÖVP, bei Abge­ordneten der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.)

Wir haben uns im Mai mit beiden Gruppen zusammengesetzt. Das war eine intensive Sitzung. Da hat es Wünsche, Forderungen gegeben, vor allem der Gegner dieses Gesetzes. Und es ist dann ein Abänderungsantrag im Ausschuss zustande gekom­men, der einige Punkte beinhaltet hat, die von den Gegnern, also von jenen, die das Gesetz kritisch betrachtet haben, gekommen sind. Weiters konnte auch einiges an Unklarheiten ausgeräumt werden, die sich auf etwas bezogen, was ohnedies im Gesetz verankert war, aber von dieser Gruppe so noch nicht wahrgenommen wurde.

Ich darf nur auf zwei, drei kleine Punkte eingehen.

Erster Punkt: die Neubesetzung der Delegiertenversammlung. Da ist ja immer das Prob­lem gewesen, dass behauptet wurde, jetzt können bis zu drei Mitglieder geschickt werden und mit dem neuen Gesetz nur noch einer. – So stimmt das nicht! Es bleibt bei den 27 Mitgliedern: 9 Landespräsidenten, also die Vertreter der Länder, 4 Angestellte, weil es eben 600 Angestellte gibt, und 14 aus dem Selbständigenbereich, die natürlich


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