Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 103

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auch aus den Bundesländern kommen, das ist ja logisch. Daher: Es verändert sich da nichts an der Zahl insgesamt.

Das Verhältniswahlrecht wird eingeführt. Ich habe mir nicht vorstellen können, dass es noch eine Organisation gibt, in der das Verhältniswahlrecht nicht angewendet wird. Ich glaube, dass es höchst an der Zeit ist, dass das auch mit diesem Gesetz umgesetzt wird.

Ein Wort noch zur KV-Fähigkeit. Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, das ist an Sie gerichtet, und das muss ich sagen, weil es protokolliert wird: Sie haben im Ausschuss gesagt, dass die KV-Fähigkeit überhaupt nicht gegeben ist. – Die KV-Fähigkeit ist eindeutig im § 31 Abs. 5 gegeben! Das betrifft natürlich nicht nur die Arbeitgeber-, sondern auch die Arbeitnehmerseite. Mittlerweile gibt es ja einen Mindestlohn, der ausverhandelt ist und ab September gültig sein wird: 2 050 € für das erste und zweite Jahr, 2 300 € für das dritte Jahr. Also das ist gegeben. Wir schreiben keinen Mindest­lohn ins Gesetz, auch bei dieser Berufsgruppe nicht, sondern das ist Angelegenheit der Sozialpartner. Das ist auch mit diesem Gesetz umgesetzt und gewährleistet.

Der Kontrollausschuss nimmt wichtige Funktionen im Bereich des Vorstandes, natür­lich aber auch des Wohlfahrtsfonds wahr.

Insgesamt möchte ich noch abschließend zum Ausdruck bringen, dass dieses Gesetz eine gute Basis für alle Tierärztinnen und Tierärzte in Österreich ist. Ich hoffe, dass diese Berufsgruppe weiter zusammenwächst, weil man gemeinsam mehr erreicht als gegeneinander. Und dieses Gesetz sollte die Grundlage dafür bieten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig Letzter zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Huber zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.21.57

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Aufgrund der FPÖ-Reaktion ist es, glaube ich, schon wichtig, dass man dieses gesamte Thema noch einmal ein bisschen zusammenfasst, denn wenn die FPÖ hier hergeht und Ausbeutung verteidigt, dann muss man sich seine Gedanken machen.

Junge Tierärzte, die sechs Jahre Mindeststudiendauer haben – der Durchschnitt beträgt neun Jahre –, die danach Praxis brauchen, werden heute nach Ende des Studiums von Tierärzten beschäftigt. Und diese Beschäftigung hat bisher so ausge­schaut, dass sie Tag und Nacht gearbeitet haben, mehr als 80 Wochenstunden, Samstag, Sonntag, Feiertag, und dass sie zwischen keinem Gehalt und maximal 800 € Entlohnung bekommen haben. (Abg. Mag. Stefan: Freiwillig!)

Ich glaube, es ist schon eine Errungenschaft dieses Hauses, wenn man solche Miss­stände endlich beseitigt. Und da möchte ich mich ganz besonders beim Kollegen Spadiut bedanken, denn sein Verhandlungsgeschick war da wirklich sehr gut, da sind wir auch weitergekommen. (Beifall beim BZÖ.)

Aber mit heute haben wir endlich einen Kollektivvertrag und können Mindestlöhne festschreiben. Das ist wichtig, denn diese jungen Tierärzte brauchen auch nach Beendigung des Studiums ein Mindestgehalt, sie brauchen einen Mindestlohn, damit sie ihre Zukunft aufbauen können.

Abschließend sollte man schon festhalten, wir Abgeordnete sind dazu da, Rahmen­bedingungen für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Wenn wir heute über die Tierärzte reden, dann müssen wir uns schon vor Augen halten, dass wir endlich einmal – das ist ganz dringend, und dazu lade ich die Abgeordneten aller Parteien


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