Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 112

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Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Rudas: Na ja, die Stiftun­gen? – Abg. Krainer: Das war eine Tatsachenfeststellung!)

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Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


13.49.50

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Am 13. April 2012 wurde in Bern das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizer Eid­genos­senschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt abgeschlossen.

Dieses Abkommen folgt im Wesentlichen jenen beiden Abkommen, die die Schweiz auch mit Deutschland und UK abgeschlossen hat. Diesem Abkommen liegt generell die Überlegung zugrunde, dass mit dem herkömmlichen, nämlich dem OECD-Standard der Transparenz und Amtshilfebereitschaft, der lediglich zur verpflichtenden Preisgabe von Bankinformationen gegenüber einer ausländischen Steuerverwaltung über Ersuchen verpflichtet, dem Problem auch der steuerlichen Erfassung von ansässigen Österreichern, die aber ihr Geld in der Schweiz deponiert haben, und nicht offenge­legtem Kapital und den daraus erfließenden Erträgnissen nicht wirksam entsprochen werden kann.

Wir Österreicher sind ja nicht für den automatischen Datenaustausch. Wir wollen unser Bankgeheimnis – das fußt auf guter Tradition. Das ist ein Standortvorteil für uns Österreicher, und genauso sehen das die Schweizer.

Es ist illusorisch zu glauben, dass die Schweizer ihr Bankgeheimnis aufgeben, weil andere Staaten ihre Steuerflüchtlinge verfolgen wollen. Wir haben daher, uns zum Bankgeheimnis bekennend, im Sinne beider Staaten einen Weg und auch eine Lösung gesucht, wie wir trotzdem zu einer fairen Besteuerung jener Gelder kommen, die von Österreichern in der Schweiz liegen.

Und wenn hier erwähnt worden ist, dass Kapitalgesellschaften nicht dabei sind, dann muss ich sagen: Dann muss man das Steuersystem kennen. Kapitalgesellschaften unterliegen dem Doppelbesteuerungsabkommen. Kapitalgesellschaften sind nicht geheim. (Abg. Mag. Widmann: ... das Schwarzgeld vor allem!) Die kennt man im Allgemeinen! Und aufgrund der Gesellschaft, die am Markt auftritt, ist ja bekannt, wer es ist. Und daher haben wir kein Problem, Kapitalgesellschaften mit der normalen Besteuerung zu besteuern. (Beifall bei der ÖVP.)

Der zweite Irrtum ist, Stiftungen wären nicht dabei. – Erstens einmal gehören Stiftun­gen zu Kapitalinstitutionen, zweitens gibt es in der Schweiz eben das Instrument der Treuhandstiftung, wo wir die Hintergründe und die Personen, die dahinter stehen, nicht kennen. Wir können daher nicht alle Stiftungen, die treuhändisch in der Schweiz liegen, automatisch besteuern, denn dort könnten ja die Portugiesen ihr Geld haben oder die Griechen. Mir wäre das sehr recht, nur dann kann ich als Österreicher nicht sagen: Ich will von dieser Stiftung Geld haben!, wenn ich aufgrund der treuhändischen Konstruk­tion nicht weiß, wer dahinter steht. – Also schon ein bisschen sachlich bleiben bei der Argumentation!

Alles andere ist lückenlos erfasst. Dass Sie eine Lücke erkennen, wenn jemand beispielsweise in einem Schließfach in der Schweiz eine Perlenkette liegen hat? – Na ja, auch wenn er in Österreich im Schließfach eine Perlenkette liegen hat, ist das nicht steuerpflichtig. (Abg. Mag. Widmann: Mit Schwarzgeld gekauft, Frau Ministerin!) Oder


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