Ein ähnliches Problem – das ist zwar so nicht verankert – erkenne ich nach wie vor daran: Als das verhandelt wurde, hat der damalige Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Franz Voves, noch triumphierend ein Schreiben hochgehalten, in dem quasi in Side Lettern ausgemacht wurde, dass vom Nationalrat ohne Einwilligung der Länder keine Steuerreform gemacht werden darf. – Na, ob das bei unseren neun Landeshauptleuten immer so gescheit ist, von jedem einzelnen das Placet zu holen, wenn es darum geht, was hier endlich einmal vielleicht, wenn man sich denn überhaupt einigen würde, durchgehen darf oder nicht?! Ich weiß nicht, ob das so günstig ist für die Verhandlungsposition des Bundes, wie das gelaufen ist, bei aller Schwierigkeit.
Ich komme zu einem ganz anderen Punkt, weil uns, den Grünen im Speziellen und auch den beiden anderen Oppositionsparteien, hier von den Regierungsfraktionen vorgehalten wurde, aber auch von Ihnen persönlich, dass man da eben irgendwie aus Prinzip gegen den Verfassungsrang dieser ganzen Materie ist – das war ja damals die Debatte – oder aus Bestemm, aus Taktik oder aus ich weiß nicht aus was allem: Nein, wir sind wirklich davon überzeugt, dass das so nicht gut funktionieren kann. Das strukturelle Defizit als Hauptindikator für diese Schuldenbremse anzuwenden, ist zwar immer noch gescheiter als das administrative oder Maastricht-Defizit – natürlich, das schon. Insofern ist ja da eine gewisse Schwankung im Konjunkturzyklus zulässig, aber diese ist doch noch relativ knapp bemessen, wie wir fürchten, und natürlich sind dann die Handlungsspielräume des Bundesgesetzgebers et cetera oder auch des haushaltsbeschließenden Organs einfach eingeschränkt.
Aber das wäre ja noch nicht einmal das Schlimmste. Das Schlimmste ist ja für die Praxis, wenn es jetzt so kommt: Was ist denn die Bezugsgröße? Was ist die Berechnungsmethode des strukturellen Defizits, so gut es gemeint sein kann? – Wir wissen ja, dass das um ein Vielfaches von der Ex-ante- bis zur Ex-post-Betrachtung abweichen kann, und wie das in der Praxis implementiert wird, haben wir immer noch nicht ausreichend erklärt bekommen. Also das ist schon auch ein Argument, warum da eine große Skepsis angezeigt ist.
Frau Bundesministerin, vermutlich sind mehrere Oppositionsparteien bereit, immer noch, sofort mit Zweidrittelmehrheit vorzugehen – das wäre nämlich die Voraussetzung für vieles, für eine vernünftige Budgetpolitik in Österreich, vor allem, wenn es um die Bundesländer geht –, um einen Ausweis der Haushaltsführung zu bekommen, also sozusagen wie die Budgetdarstellung überhaupt ausschaut, die verpflichtend, nämlich mit einem Verfassungsgesetz, einheitlich ist. Das ist ja nicht der Fall. Jetzt gibt es ein Commitment, wenn ich das richtig sehe.
Aber das ist ja der größte Schwachpunkt nach wie vor, den wir in diesem Land haben, nämlich dass man bei bestem Wissen und Willen nicht das steirische und das oberösterreichische Budget in seinen Ausweisen vergleichen kann. Das ist doch ein Riesenhandicap für jede Steuerungsfähigkeit und die Länder wissen ganz genau, warum sie das torpedieren und nicht wollen. Ursprünglich, als es noch zur Verhandlung stand, ob das auf Verfassungsebene kommt, war das ja drinnen. Aber aus unserer Sicht besteht keine Not, das nicht zu machen. Also Sie hätten hier und jetzt das Angebot, dass wir hier eine Verfassungsmehrheit finden, um endlich diesen Wildwuchs bei den Länderbudgets zurückzudrängen, ein für alle Mal.
Warum sollen denn für die Bundesländer die Segnungen der Haushaltsrechtsreform, wie wir sie auf Bundesebene gehabt haben, nicht gelten, wenn sie schon so toll sind? Sie sind es ja auch. Sie sind ja auch herzeigbar. Aber es ist doch völlig klar, dass da aus politischem Machterhaltungstrieb heraus möglichst wenig Vergleichbarkeit erzeugt werden soll und da könnten wir einfach eine wunderbare Verfassungsnovelle machen und den Ländern das einfach vorschreiben, natürlich auch mit ihnen noch einmal
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