Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 172

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Bezirksgerichtsveränderung über Bundesländergrenzen hinweg vornehmen. (Ruf bei der ÖVP: Mattighofen!)

Das ist natürlich ein ganz neuer Aspekt bei Verwaltungsreformen, bei Strukturreformen innerhalb des Justizbereiches, und ich glaube, es ist hier wirklich wichtig, dass wir vor allem eben auch im Bereich der Strukturoptimierung bei den Bezirksgerichten nicht an den Bezirksgrenzen haltmachen, auch nicht an den Landesgrenzen haltmachen, sondern schauen, wo wir auch grenzüberschreitend die besten Lösungen finden können, und das ist hier gelungen.

Da Herr Abgeordneter Lausch Frau Abgeordnete Hakl gefragt hat, ob sie auch mit den Bürgermeistern geredet hat. – Herr Abgeordneter Lausch, ich habe mit dem Bürger­meister von Purkersdorf, mit Karl Schlögl gesprochen (Zwischenruf des Abg. Wöginger), und er hat mir versichert, dass, wenn sein Bezirksgericht geschlossen werden muss, er dafür plädiert, dass das Bezirksgericht nach Hietzing kommt und nicht in eine andere Stadt in Wien-Umgebung, weil er ganz richtig gesagt hat, nach Wien-Hietzing pendeln viele Einwohner von Purkersdorf und da gibt es eine sehr gute verkehrstechnische Anbindung. Also wenn das Bezirksgericht in Purkersdorf geschlossen werden soll, dann bitte Übersiedlung nach Wien-Hietzing, weil das eben eine sinnvolle Lösung ist, die auch den Bürgerinnen und Bürgern in Purkersdorf entgegenkommt. – Auf diese Lösung haben wir uns dann letztlich auch geeinigt.

Da Herr Abgeordneter Lausch auch gemeint hat: Das ist einfach ein Wahnsinn, weil Hietzing nicht geeignet ist für das Bezirksgericht Purkersdorf!, muss ich Ihnen, Herr Abgeordneter Lausch, schon sagen: Sie haben anscheinend noch nie das Bezirks­gericht in Purkersdorf gesehen. Die bauliche Unterbringung im Bezirksgericht Purkers­dorf ist nämlich inadäquat: Die sanitären Anlagen sind nicht entsprechend, in diesem Bezirksgericht ist nichts behindertengerecht ausgestattet, die Sicherheitsvorkehrungen sind nicht so gegeben, wie wir es uns erwarten. Das heißt, wir hätten dort entweder bauliche Maßnahmen vornehmen müssen oder mit dem Bezirksgericht an einen anderen Standort umsiedeln müssen. Auch das muss man natürlich mitberücksichtigen und auch das war natürlich ein Aspekt, der in die Erwägungen mit eingeflossen ist.

Insgesamt möchte ich mich noch einmal bei allen, die in den drei Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark an den sehr konstruktiven Ge­sprächen beteiligt waren, bedanken und hoffe, dass es auch in den anderen Bundes­ländern gelingen wird, wirklich zu guten Lösungen zu kommen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und BZÖ.)

17.25


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1805 der Beilagen.

Ich ersuche jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte wiederum jene Kolleginnen und Kollegen, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Entwurf zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenso die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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