Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll172. Sitzung / Seite 41

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Meine Damen und Herren! Die Ausgaben für Medienschaltungen im öffentlichen Bereich, für die werbende Wirtschaft betrugen im Jahr 2010 rund 1,65 Milliarden €; und beinhaltet natürlich auch die Öffentlichkeitswerbung der Ministerien. Der Rechnungshof hat nach Prüfung der Werbeausgaben, vor allen Dingen im Zeitraum der Regierung Schwarz-Blau von 2000 bis 2007, ganz klare Kriterien erstellt, unter welchen Voraus­setzungen Regierungswerbungen durchzuführen sind. Ausschlaggebend sind dabei die Informationsleistungen – im Hintergrund muss natürlich die Persönlichkeitswerbung des einzelnen Ministers stehen.

Ich bin davon überzeugt, viele von Ihnen wissen, dass das Schalten von Informationen für Ressorts notwendig ist, damit die Informationspflicht erfüllt ist. Die Menschen müssen informiert werden, und dass es dabei zu Medienkooperationen kommt, ist logisch. Einerseits geht es darum, wie ich viele Menschen erreiche: mit großen Medien, mit Zeitungen mit einer großen Auflagenzahl. Andererseits geht es darum, wie ich eine bestimmte Zielgruppe, eingeschränkte Informationsbezieher erreiche: und zwar durch Fach- oder Zielgruppen-Zeitungen.

Zusammengefasst, auf den Punkt gebracht, meine Damen und Herren: Ich stehe dazu, dass es Informationen geben muss, natürlich auch unter dem Aspekt einer Kosten­berücksichtigung. Aber eine ausschließliche Persönlichkeitswerbung mit öffentlichen Geldern ist selbstverständlich abzulehnen.

Klar festzuhalten ist, dass wir natürlich kritisieren können, dass wir natürlich ein Ja zur Analyse sagen können, dass wir uns auch mit der Thematik auseinanderzusetzen haben. Wozu wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten aber Nein sagen, ist die Kriminalisierung derlei Maßnahmen. Das Vergleichen von Medienkooperationen mit persönlichen Bereicherungen oder mit Korruption, das lehnen wir entschieden ab, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Konsequenzen wurden ja gezogen. Die Bundesregierung hat ein Transparenzpaket vorgelegt, in das auch ein Medientransparenzgesetz miteinbezogen ist, das weit über die Empfehlungen des Rechnungshofes hinausgeht. Jeder staatliche Rechtsträger, der der Rechnungshofkontrolle unterliegt, muss vierteljährlich Meldung erstatten, in welchen Medien er inseriert, wie hoch das Entgelt dafür ist und welche öffentlichen Förderungen ausgeschüttet werden. Schon jetzt müssen zum ersten Mal 5 600 Rechts­träger Meldung über ihre Aufwendungen, über ihre Förderungen abgeben.

Genauso schreibt das Medientransparenzgesetz eindeutig vor, dass erkennbar sein muss, wem ein periodisches Medium gehört, dass zum Beispiel stille Beteiligungen et cetera im Rahmen der Impressumspflicht offenzulegen sind. Das ist jetzt klar geregelt.

Meine Damen und Herren! Wir stehen zur Arbeit des Landwirtschaftsministeriums, weil wir überzeugt davon sind, dass die Arbeit des Ministers wichtig für die bäuerliche Bevölkerung, für den ländlichen Raum, für die Menschen am Land ist. Die BürgerInnen haben ein Recht darauf, über die Arbeit der Bundesregierung informiert zu sein. Mit dem Medientransparenzgesetz ist es gelungen, die Vorgaben des Rechnungshofes klar in eine gesetzliche Regelung zu bringen.

Sie, Herr Minister, werden sich selber die Frage stellen, wie Sie in Zukunft Ihre Wer­bekampagnen anlegen werden und welche Konsequenzen Sie für die zukünftige Öffentlichkeitsarbeit ziehen werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


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