Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 89

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15 000 € – das konnten wir nur erfahren, weil für zwei Jahre diese EU-Agrarförde­rungs-Subventionsdatenbank offen war! Jetzt ist sie nicht mehr offen, und sie wird auch weder durch das Transparenzportal noch durch die Transparenzdatenbank offen.

Herr Alfons Mensdorff-Pouilly hat 120 000 € an Förderung aus AMS-Mitteln erhalten, weil er in seiner Waffenbude in Wien oder in Ungarn Kurzarbeit machen musste! Er war ja kurzzeitig daran gehindert, diese Betriebe zu bewirtschaften, weil er gerade in U-Haft war.

So schaut’s aus – und da, meine sehr geehrten Damen und Herren, hätten wir gerne Transparenz! Transparenz aber nicht nur für den Betroffenen, der dann einsehen kann, was er an Förderungen bezogen hat, sondern Transparenz in dem Sinn, dass alle wis­sen, welche Gaunereien in diesem Land bestimmte Personen betreiben, um an öffentli­che Förderungen heranzukommen. (Beifall bei den Grünen.)

13.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Frau Bundesministerin Dr. Fekter gemeldet. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Danke, dass Sie alle Redebeiträge „abwar­ten“, Frau Ministerin! Sehr nett! Klassische parlamentarische Gepflogenheit!)

Herr Kollege, ich darf kurz unterbrechen: Ich habe mich mit der Frau Bundesministerin verständigt. Es ist auch nicht wirklich gut, wenn die Frau Bundesministerin als Letzte redet. (Abg. Kopf: Eben! Beides wird letztlich kritisiert!) Daher ergreift sie vorher das Wort, damit die Abgeordneten die Chance haben, zu replizieren. (Abg. Ing. Westen­thaler: Es ist aber immer so ...!)

 


13.54.11

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Es soll das Regie­rungsmitglied nicht als letzter Debattenteilnehmer sprechen. Dieser Gepflogenheit im Parlament, die ich kenne, habe ich Rechnung getragen, und daher habe ich gemeint, dass ich sozusagen mitten unter den Rednern spreche. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine Geringschätzung weiterer Redebeiträge! – Abg. Silhavy: Vergessen Sie den Westenthaler, Frau Minister! – Weitere Zwischenrufe.)

Die Weiterentwicklung des Transparenzdatenbankgesetzes wurde aufgrund der Ver­einbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, die der Na­tionalrat am 6. Juli 2012 genehmigt hat, notwendig. Mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung wollten nämlich die Länder teilhaben, auch ihre Förderungen einbringen und auch Ein­sichtsrechte bekommen.

Die jetzige Novelle ist zweiteilig aufgebaut: Ein Teil betrifft das Transparenzportal, das heißt, dass alle öffentlichen Förderungen sowohl des Bundes als auch der Länder – in späterer Folge dann auch der Kommunen – über das Internet abrufbar sind. Der zweite Teil ist die Transparenzdatenbank, in der alle zu den Leistungsangeboten des Bundes ab 2013 ausbezahlten Leistungen, insbesondere die Förderungen, personenbezogen erfasst werden. Jeder Bürger, jeder Unternehmer hat dann die Möglichkeit der Abfrage seiner empfangenen Leistungen.

Herr Abgeordneter Öllinger, es lag nicht an mir, dass man nur den Leistungsempfän­ger berechtigt hat. Das heißt, ich habe nichts dagegen, wenn hier das Hohe Haus ei­nen Konsens findet, dass man dieses Leistungsangebot ausweitet – aber natürlich nur unter Einhaltung strengster datenschutzrechtlicher Auflagen! Das haben wir mit diesem Gesetz umgesetzt, denn personenbezogene Daten unterliegen immer dem verfas­sungsrechtlichen Datenschutz, und daher ist es nicht möglich, alle personenbezogenen Daten für jedermann zugänglich zu machen.

Gleichzeitig soll es eine Verwaltungsvereinfachung dadurch geben, dass beispielswei­se, wenn eine Förderstelle einen Nachweis über die Förderungen anderer Förderstel-


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