Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 90

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len braucht, dies elektronisch abrufbar ist beziehungsweise dass dem Förderwerber über seine erhaltenen Förderungen auch Dokumente ausgestellt werden können.

Das gesamte Projekt, sowohl das Transparenzportal als auch die Transparenzdaten­bank als auch die Möglichkeit der Auswertung in Verbindung mit der Statistik, das ge­samte Projekt als E-Government-Projekt wurde beim Wettbewerb über E-Government eben mit den Bestnoten bewertet und hat dort den innovativsten Preis gewonnen. Das heißt, international achtet man das ganz anders. Man sieht es, frei von der ideologi­schen Brille, als ein Serviceangebot für die Bevölkerung.

Gerade weil es so viele unterschiedliche Förderungen gibt – 44 000 Ansätze beispiels­weise auf kommunaler Ebene, über 3 000 auf Länderebene und noch immer 2 700 auf Bundesebene –, kann niemand einen Überblick darüber haben, weil es ja derzeit kein zentrales Register gibt, wo man nachsehen kann, was überhaupt gefördert wird und von welcher Stelle. Mit dem Portal erlangen wir solch einen Überblick und mit der Da­tenbank dann auch eine Zusammenschau, was an Förderungen eine Einzelperson oder ein Unternehmen erhält. Die bäuerlichen Förderungen werden ohnehin schon transparent ausgewiesen, und auch das wird dann eingespeist.

Die Länder sind diesbezüglich auch unterschiedlich zugeknöpft. Es gibt Bundesländer, die bereits jetzt alle ihre Förderungen mit den dazugehörigen Leistungsbeziehern im Internet veröffentlichen. Als vorbildlich möchte ich in diesem Zusammenhang Salzburg nennen. Es gibt andere Bundesländer, die bei der Zusammenarbeit für dieses große Projekt relativ zurückhaltend sind.

Herr Abgeordneter Öllinger, weil Sie sagen, dass es hier eine Weiterentwicklung gibt: Ich kann Ihnen bereits jetzt versichern, es wird noch weitere Weiterentwicklungen ge­ben! Insbesondere dann, wenn das mit den Ländern in der Artikel-15a-Vereinbarung vereinbarte Evaluierungsprojekt nach einer gewissen Zeit zusätzliche Erkenntnisse bringt, beziehungsweise dann, wenn auch die Kommunen sich dem anschließen, dass auch sie ihre Förderungen transparent gestalten und der Bevölkerung entsprechend zugänglich machen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.00.24

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Meine Damen und Herren! Ich bringe zunächst folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Stummvoll, Krainer zum Ausschussbericht 1923 der Beilagen Bun­desgesetz über eine Transparenzdatenbank

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der oben bezeichnete Ausschussbericht wird wie folgt geändert:

1. In § 18 Abs. 4 wird der Klammerausdruck „(18)“ durch den Klammerausdruck „(19)“ ersetzt

2. § 34 Z 5 entfällt.

*****

Warum ist dieser Abänderungsantrag notwendig? – Einerseits um ein Redaktionsver­sehen zu bereinigen, andererseits: Hinsichtlich der Veröffentlichung von Statistiken soll


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