Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 91

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die Sonderregelung im Transparenzdatenbankgesetz entfallen, sodass die entspre­chenden Bestimmungen des Bundesstatistikgesetzes zur Anwendung kommen. Das ist eine sinnvolle und gute Regelung, weil es etwas seltsam anmuten würde, wenn gerade die Auswertungen in der Transparenzdatenbank nicht veröffentlicht werden würden.

Herr Kollege Öllinger, ob Herr Mensdorff Förderungen bekommt oder nicht, wird nicht durch die Transparenzdatenbank entschieden, aber es wird zumindest transparenter als bisher. (Abg. Öllinger: Nein! Nur für Mensdorff!) Auch darüber, ob ihm solche zu­stehen, entscheidet das Gesetz. Aber ob er sie braucht, notwendig hat und ob sie je­mand anderer notwendiger hätte, darüber können wir durchaus diskutieren. (Abg. Öl­linger: Sie haben noch immer nicht verstanden, wie das Werkl funktioniert!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Transparenzdatenbank und dem Por­tal wird genau das erfüllt, was wir alle im Hohen Haus seit Jahren fordern, auch die Op­positionsparteien. Beim vorigen Tagesordnungspunkt hat Kollege Widmann von einem Förderdschungel gesprochen, der durchforstet gehört.

Wir müssen Doppelförderungen aufdecken und abstellen, wir müssen Fördermiss­brauch aufdecken und abstellen. Das ist für die politischen Entscheidungsträger wich­tig. Es ist eine wichtige Informationsquelle, um die Förderinstrumente auf Notwendig­keit, Effizienz und Effektivität zu prüfen. Das hilft, Ressourcen zu sparen und Verwal­tungsprozesse zu vereinfachen. Das kann natürlich nur funktionieren – die Frau Minis­terin hat es schon erwähnt –, wenn die entsprechenden Leistungserbringer die Daten auch einspeisen. Artikel-15a-Verträge wurden schon abgeschlossen.

Auch für die BürgerInnen ist dieses Transparenzportal in Verbindung mit der Daten­bank ein Vorteil, eine wesentliche Erleichterung. Sie können elektronisch Nachweise für Förderanträge ziehen und an die genehmigenden Stellen weiterleiten. Das ist eine wesentliche Vereinfachung im bürokratischen Ablauf, ein Bestandteil der Verwaltungs­reform, der auch von der Opposition und vom Rechnungshof immer wieder gefordert wird. Dieser Gesetzentwurf hat sich daher eine große Mehrheit im Parlament ver­dient. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.03.22

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Nur kurz zum Procedere, weil wir das vorher besprochen haben: Was immer Sie da oben mit dem Herrn Präsidenten mauscheln oder er mit Ihnen, ich halte für meine Fraktion ein für alle Mal fest: Es ist guter parlamentarischer Usus, dass sich der Minister oder die Ministerin nach der ersten Runde von Abgeordneten zu Wort meldet (Zwischenbe­merkung von Bundesministerin Dr. Fekter – Zwischenruf des Abg. Brosz), damit auch kleinere Fraktionen in die Diskussion eingehen können und Sie auf die Argumente ein­gehen können, damit man eben miteinander diskutieren kann. Und wenn es nur eine Runde gibt, dann gibt es eben nur eine. (Beifall beim BZÖ.)

Ich halte fest, dass es nicht in Ordnung ist, dass Sie sich nach dem dritten Redner mel­den und dann auf Argumente anderer Parteien gar nicht mehr eingehen müssen, weil Sie sich dann zurücklehnen und auf der Regierungsbank wieder Ihr iPad quälen, das Sie schon den ganzen Vormittag quetschen.

Nun zur Sache selbst: Transparenz ist noch keine Gewährleistung für soziale Gerech­tigkeit, Herr Kollege Stummvoll. Das ist es bei Weitem noch nicht. Sie haben gemeint, dass diese Transparenz auch eine gewisse soziale Gerechtigkeit schafft, ich sehe das nicht so. Noch dazu aufgrund der Tatsache, dass es diese Transparenz schlicht und ergreifend nicht gibt.

 


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