Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 139

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zur Regierungsvorlage (1909 der Beilagen): Antrag der Bundesregierung auf Durchfüh­rung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG in der Fassung des Ausschussberich­tes 1918 d.B.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die im Titel genannte Regierungsvorlage 1909 d.B. in der Fassung des Ausschussbe­richtes 1918 d.B. wird wie folgt geändert und lautet:

„Gemäß Art. 49b B-VG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Volksbefragungsgesetz 1989 wird eine Volksbefragung mit folgender Fragestellung durchgeführt:

Sind Sie dafür, dass ein Bundesverfassungsgesetz beschlossen wird, mit dem die voll­ständige sicherheitspolitische Integration Österreichs in EU und NATO erfolgt und gleichzeitig die derzeitige Wehrpflicht für Männer ausgesetzt wird sowie Rahmenbedin­gungen beschlossen werden, durch die das Österreichische Bundesheer in ein Freiwil­ligenheer (bestehend aus Berufs- und zeitverpflichteten Soldaten und Soldatinnen so­wie Miliz- und Reserveteilen) umgewandelt werden kann?

                                                          □ Ja                                      □ Nein“

Als Termin der Volksbefragung wird der 20. Jänner 2013 vorgeschlagen.

Begründung

Nach wenigen Jahren einer unzureichend geführten Debatte über die Umwandlung des Österreichischen Bundesheeres in ein Freiwilligenheer bzw. der Aussetzung oder Ab­schaffung der Wehrpflicht für Männer soll nunmehr eher überraschend am 20. Jän-
ner 2013 eine Volksbefragung des Bundesvolkes dazu stattfinden. Die von der derzeiti­gen Koalition aus SPÖ und ÖVP vorgeschlagenen Fragestellungen täuschen die Bür­ger insofern, als sie weder die Konsequenzen aus der einen Möglichkeit – Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres – noch jene bei Bei­behaltung des schlechten derzeitigen Zustandes ansprechen. Die Bürger fühlen sich daher zu Recht uninformiert und jene jungen männlichen Wehrpflichtigen, die dies in Form von 6 bis 9 Monaten ihrer Erwerbszeit unmittelbar betrifft, immer mehr als nütz­liche Vorzeigefiguren eines insgesamt nicht mehr funktionierenden und untauglichen Instruments.

Die so genannte allgemeine Wehrpflicht – tatsächlich ist dies heute nur eine Pflicht für ca. 1/3 eines Geburtsjahrganges, abgeleistet als Grundwehrdienst oder als Zivildienst von Männern – hatte ihren Zweck für die Landesverteidigung in Zeiten direkter Bedro­hungen auf das Staatsgebiet und das demokratische System, wie zuletzt im „Kalten Krieg“. Auch ihre Integrationsfunktion für viele Schichten der bürgerlichen Gesellschaft etwa ab der Mitte des 19. Jahrhunderts soll nicht minder geachtet werden. Nunmehr ist sie nur mehr eine Naturalsteuer, die nur einer kleinen Gruppe abverlangt wird und als Placebo dafür dient, die tatsächlich anstehenden Fragen der Rückbesinnung auf die Teilhabe am staatlichen Gewaltmonopol und auch am Dienst an schwächeren und äl­teren Bürgern anständig zu lösen. Für wirkliche militärische Aufgaben der nahen Zu­kunft ist sie untauglich um einsatzfähige Soldaten zu generieren. In Wahrheit dient sie mehr schlecht als recht als Systemerhalter (nach Aussagen des Generalstabschefs mehr als 60% der Rekruten), als „billiges Rekrutierungspersonal“ und als „Fülltruppe“ für einfachste Aufgaben im Bereich der Katastrophenhilfe und der sicherheitspolizeili­chen Assistenzen, die jederzeit aus dem Bereich der Freiwilligen erfüllt werden könn­ten.

Ein Staat und dessen politische Klasse, die nicht in der Lage sind, diese Aufgabenstel­lungen mittels durchdachter Planung und Bereitstellung zu lösen, sondern sich dafür auf Zwangsrekrutierungen verlässt, wird relativ bald die Legitimität dafür verlieren, wie


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