zur Regierungsvorlage (1909 der Beilagen): Antrag der Bundesregierung auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG in der Fassung des Ausschussberichtes 1918 d.B.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die im Titel genannte Regierungsvorlage 1909 d.B. in der Fassung des Ausschussberichtes 1918 d.B. wird wie folgt geändert und lautet:
„Gemäß Art. 49b B-VG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Volksbefragungsgesetz 1989 wird eine Volksbefragung mit folgender Fragestellung durchgeführt:
Sind Sie dafür, dass ein Bundesverfassungsgesetz beschlossen wird, mit dem die vollständige sicherheitspolitische Integration Österreichs in EU und NATO erfolgt und gleichzeitig die derzeitige Wehrpflicht für Männer ausgesetzt wird sowie Rahmenbedingungen beschlossen werden, durch die das Österreichische Bundesheer in ein Freiwilligenheer (bestehend aus Berufs- und zeitverpflichteten Soldaten und Soldatinnen sowie Miliz- und Reserveteilen) umgewandelt werden kann?
□ Ja □ Nein“
Als Termin der Volksbefragung wird der 20. Jänner 2013 vorgeschlagen.
Begründung
Nach wenigen Jahren einer unzureichend geführten
Debatte über die Umwandlung des Österreichischen Bundesheeres in ein
Freiwilligenheer bzw. der Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht
für Männer soll nunmehr eher überraschend am 20. Jän-
ner 2013 eine Volksbefragung des Bundesvolkes dazu stattfinden. Die von der
derzeitigen Koalition aus SPÖ und ÖVP vorgeschlagenen
Fragestellungen täuschen die Bürger insofern, als sie weder die
Konsequenzen aus der einen Möglichkeit – Einführung eines
Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres – noch
jene bei Beibehaltung des schlechten derzeitigen Zustandes ansprechen. Die
Bürger fühlen sich daher zu Recht uninformiert und jene jungen
männlichen Wehrpflichtigen, die dies in Form von 6 bis 9 Monaten ihrer
Erwerbszeit unmittelbar betrifft, immer mehr als nützliche
Vorzeigefiguren eines insgesamt nicht mehr funktionierenden und untauglichen
Instruments.
Die so genannte allgemeine Wehrpflicht – tatsächlich ist dies heute nur eine Pflicht für ca. 1/3 eines Geburtsjahrganges, abgeleistet als Grundwehrdienst oder als Zivildienst von Männern – hatte ihren Zweck für die Landesverteidigung in Zeiten direkter Bedrohungen auf das Staatsgebiet und das demokratische System, wie zuletzt im „Kalten Krieg“. Auch ihre Integrationsfunktion für viele Schichten der bürgerlichen Gesellschaft etwa ab der Mitte des 19. Jahrhunderts soll nicht minder geachtet werden. Nunmehr ist sie nur mehr eine Naturalsteuer, die nur einer kleinen Gruppe abverlangt wird und als Placebo dafür dient, die tatsächlich anstehenden Fragen der Rückbesinnung auf die Teilhabe am staatlichen Gewaltmonopol und auch am Dienst an schwächeren und älteren Bürgern anständig zu lösen. Für wirkliche militärische Aufgaben der nahen Zukunft ist sie untauglich um einsatzfähige Soldaten zu generieren. In Wahrheit dient sie mehr schlecht als recht als Systemerhalter (nach Aussagen des Generalstabschefs mehr als 60% der Rekruten), als „billiges Rekrutierungspersonal“ und als „Fülltruppe“ für einfachste Aufgaben im Bereich der Katastrophenhilfe und der sicherheitspolizeilichen Assistenzen, die jederzeit aus dem Bereich der Freiwilligen erfüllt werden könnten.
Ein Staat und dessen politische Klasse, die nicht in der Lage sind, diese Aufgabenstellungen mittels durchdachter Planung und Bereitstellung zu lösen, sondern sich dafür auf Zwangsrekrutierungen verlässt, wird relativ bald die Legitimität dafür verlieren, wie
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