Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 140

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alle Beispiele der jüngeren Geschichte in unserem Umfeld zeigen. Der ehemalige BPräs Deutschlands, Roman Herzog, hat dies bereits 1995 deutlich ausgedrückt: „Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, daß ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet.“. Eine solche Bedrohung ist für Europa auf absehbare Zeit nicht erkennbar, weshalb auch nahezu alle Staaten in EU und NATO auf ein Freiwilli­genheer umgestellt haben. Dafür sind aber neue Risiken auf der sicherheits- und ver­teidigungspolitischen Agenda, die neue Formen der Antworten brauchen als jene, die der Bundesverfassungsgesetzgeber in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor Au­ge hatte. Die damals eingeführte Wehrpflicht diente dem Zweck der Auftragserfüllung und war und sollte nie Selbstzweck sein, was heute von vielen politischen Gruppen nur allzu gerne vergessen oder unterschlagen wird.

Der Parlamentsklub des BZÖ hat sich den neuen sicherheits- und verteidigungspoliti­schen Fragestellungen intensiv gewidmet und mehrere Studien von österreichischen und internationalen Experten erstellen lassen, die dabei die Konsequenzen vieler be­reits transformierter Wehrsysteme verglichen haben. Die Ergebnisse sind eindeutig, der militärische Nutzen und die ökonomische Effizienz des Systems Wehrpflicht in Ös­terreich sind schlecht, alle Länder die umgestellt haben konnten nach Anfangsschwie­rigkeiten dauerhaft bessere Leistungen erbringen und selbst allfällige Umstellungskos­ten haben sich nach ca. einer Dekade durch ein höheres BIP-Wachstum wieder auf­gehoben. Alle militärischen Aufgaben, die auf Österreich zukommen, wären besser im Verbund (EU und NATO) mit anderen europäischen Staaten zu lösen und die dafür notwendigen Freiwilligen (zwischen 1.500 und 3.000 pro Jahr; abhängig von der Größe der Milizorganisation und der Dauer deren Verpflichtung) sind mit entsprechenden An­reizsystemen (Studienstipendien, Pensionsanrechnung, Berufsweiterbildung, bevor­zugte Übernahme in den öffentlichen Dienst, etc.) durchaus lukrierbar ohne den beste­henden Budgetrahmen nachhaltig zu sprengen. Sinnvoll ist es, den Umstellungspro­zess in eine konjunkturell eher schlechtere Periode zu gestalten, da damit die Anlauf­problematiken leichter gelöst werden können.

Gleiches gilt auch für alle Fragen des Zivildienstes. Auch dieser ist insofern ineffizient, als die kurze Nutzungsdauer und die gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Gesund­heits- und Sozialberufe nur eingeschränkte Ausbildungen erlaubt, wodurch auch hier die verwendeten jungen Männer tatsächlich nur in „Hilfstätigkeiten“ genutzt werden können. Ihr Zugang zu diesem Bereich in Folge wird zwar unter Umständen von ihrem Dienst geprägt, es gibt aber auch genug Freiwillige (Frauen und ehemalige Wehrdie­ner), die nicht aus dem Zivildienst stammen und dennoch soziale Aufgaben in ihrer Freizeit übernehmen oder in Blaulichtorganisationen mitwirken. Letztlich werden Pres­tige der Tätigkeit und bei lange anhaltender Nutzung auch die Bezahlung und soziale Absicherung der Maßstab für Freiwilligentätigkeit sein. In einem liberalen Staat kann dieser sich darauf verlassen, dass bei entsprechender Würdigung und Honorierung die aufgeklärten Bürger auch ihre Verantwortung an Staat und Gesellschaft erkennen und diese gerne ausüben. Die Information über derartige Möglichkeiten sollten daher schon früh – in der Schule – erfolgen und von allen Teilen der bürgerlichen Gesellschaft – auch von der Wirtschaft – getragen und befürwortet werden. „Staatsbürgertage“, in de­nen die Möglichkeiten der „Freiwilligenarbeit/Bürgerhilfe“ (Wehrdienst, Katastrophen­schutzdienst, Sozialdienst und Entwicklungszusammenarbeitsdienst etc.) vorgestellt werden, verbunden mit einer der Stellung ähnlichen Untersuchung, sollten daher nach französischem Vorbild auch bei einer Aussetzung der Wehrpflicht beibehalten bzw. ein­geführt werden und für junge Frauen und Männer gelten.

Der sicherheitspolitische Rahmen, innerhalb dessen das Wehrsystem wirksam werden kann, darf bei der anstehenden Beurteilung keinesfalls vergessen werden. Die vollstän­dige Integration in die bestehenden Sicherheitsorganisationen in Europa (EU und NATO)


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