Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 141

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würde viele Vorteile bei nahezu keinen Nachteilen bringen. Und es wäre unehrlich von der Politik, die Bürger über das Wehrsystem abstimmen zu lassen ohne auch diese es­sentiellen Fragen anzusprechen. Dabei gilt aber nicht, dass eine Aussetzung (oder Ab­schaffung; was das BZÖ nicht will) der Wehrpflicht eine Grundvoraussetzung für diese Integrationsschritte ist oder diese nur über die „Hintertür“ erfolgen soll. Im Gegenteil tritt der Parlamentsklub des BZÖ für die aktive Diskussion hinsichtlich dieser Fragen ein und damit letztlich für die Aufkündigung der so genannten „Irischen Klausel“ innerhalb der EU durch Österreich und der gleichzeitigen Übernahme der „Beistandsgarantie“ so­wie dem Beitritt zur NATO, um deren „europäischen Flügel“ nachhaltig zu stärken und eine Gleichberechtigung gegenüber den USA zu erreichen.

Die Wehrpflicht selbst sollte für „Zeiten großer Not“ aufrechterhalten bleiben und im Wege einer Bestimmung im vorgeschlagenen Bundesverfassungsgesetz (BVG) durch Bundesregierung und Hauptausschuss des Nationalrates im Einvernehmen entweder ausgesetzt oder wieder reaktiviert werden können. Ebenso wären in diesem BVG die Umsetzungsmaßnahmen zur Umstellung des ÖBH auf ein Freiwilligenheer zu veran­kern, was insbesondere Dienst- und Besoldungsrecht aber auch Anreizsysteme und Sozialrechtsbestimmungen sowie eine realistische Budgettangente über den Umstel­lungszeitraum (zumindest 10 Jahre) beinhalten müsste. In gleichem Gesetz wären auch die Grundlagen für sonstige Freiwilligendienste junger Staatsbürger zu regeln und die Schritte zur vollständigen sicherheitspolitischen Integration Österreichs sowie Be­stimmungen über den Einsatz österreichischer Soldaten und Soldatinnen, der weiterhin nach den Regeln einer „Parlamentsarmee“ – kein Kampfeinsatz im Ausland ohne des­sen Zustimmung – erfolgen sollte.

Dieses BVG wäre rasch auszuarbeiten und jedenfalls deutlich vor dem Volksbefra­gungstag aufzulegen, um den Bürgern die Konsequenzen ihrer Entscheidung wirklich vor Augen zu führen. Gleichzeitig wären auch die tatsächlichen Entwicklungen bei Bei­behaltung eines derzeit „ungerechten“ Wehrdienstes, dem sicherheitspolitischen „Tritt­brettfahren“ und der „Nichtlösung“ anstehender Fragen im Bereich der sonstigen Frei­willigenarbeit aufzuzeigen und zu diskutieren, wobei allen politischen Gruppen gleicher Raum bei der Information eingeräumt werden sollte.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähau­ser. – Bitte.

 


16.46.09

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich begrüße es außerordent­lich, dass es am 20. Jänner 2013 zu einer Volksbefragung kommt, und zwar aus einem Grund: weil jeder Tag schade ist, der bis dorthin noch vergeht und an dem die Bevöl­kerung nicht entsprechend zu Wort kommt, um der Regierung, der Koalition, den Weg zu weisen. Ich sage das einmal ganz bewusst etwas provokant so.

Es ist natürlich überhaupt keine Frage: Wenn eine Regierungskoalition bei der Koali­tionsbildung so ein wichtiges Thema ausgespart oder nicht als gemeinsames Projekt gesehen hat, man aber gleichzeitig zur Kenntnis nehmen muss, dass sich die Anforde­rungen an ein Heer, an die Verteidigung des Landes gewandelt haben, dann muss auch ein Verteidigungsminister, der sein Amt ernst nimmt, in die Zukunft denken und Vorschläge machen, wie er dem Auftrag der Republik, dieses Ressort zu führen, am besten nachkommt.

Wenn es also nicht möglich ist, mit dem Koalitionspartner hier eine friktionsfreie ge­meinsame Vorgehensweise zu finden, dann ist das Instrument der Volksbefragung ein


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