Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 169

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Zukunft haben sie die Möglichkeit, in Kinderbetreuungseinrichtungen der Betriebe auch ihre Kinder betreuen zu lassen. Ähnliches gilt im Bereich der Beförderungsmittel und im Bereich der Kantinen in den Betrieben. Es gibt eine Reihe von Regelungen, die in Form von Betriebsvereinbarungen meistens von Betriebsräten beziehungsweise Be­triebsrätinnen gemeinsam mit der zuständigen Gewerkschaft erarbeitet, erkämpft wor­den sind, und diese Betriebsvereinbarungen gelten in Zukunft auch für diese Kollegin­nen und Kollegen.

Daher, denke ich: Eine gute Vorlage, Herr Minister! Ein herzliches Dankeschön im Na­men von 75 000 Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ.)

18.01

18.01.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung, die wir über jeden Ausschussantrag getrennt vorneh­men.

Zunächst Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, in 1947 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen lassen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1, 3 und 4.

Wer sich hiefür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das findet keine Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Entwurfes in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein be­jahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wenn Sie auch in dritter Lesung für den vorliegenden Entwurf sind, bitte ich Sie um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Sichtbarmachen überlassener Arbeitskräfte im Jahres­abschluss.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Überprüfung der Kontrollstrukturen der Arbeitskräfte­überlassung.

 


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