Aber über kurz oder lang – lieber kurz als lang – führt kein Weg daran vorbei, dass eindeutige Qualitätskriterien für den Bestellmodus der Volksanwälte und Volksanwältinnen eingeführt werden. Auf unser Drängen hin war es immerhin möglich, zumindest eine minimale fachliche Anforderung der Kenntnisse und der Funktionsweise der Verwaltung und der Kenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte in das Gesetz aufzunehmen.
Das ist aber auf Dauer nicht genug, und es ist notwendig, Transparenz zu schaffen, den Bestellmodus zu ändern und mehr auf Qualifikationen einzugehen, umso mehr, da die Volksanwälte und Volksanwältinnen jetzt viel mehr Kompetenzen bekommen haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
20.58
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1812 der Beilagen gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz dadurch kundzutun, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1831 d.B.): Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über kulturellen Austausch (1941 d.B.)
30. Punkt
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1911 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die Zusammenarbeit betreffend die Leihe von Gegenständen ihres beweglichen staatlichen Kulturerbes für Ausstellungen auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Staates (1942 d.B.)
31. Punkt
Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1912 d.B.): Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft (1943 d.B.)
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