Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 242

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ments ist wichtiger? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Gleich geschützt!) Gerade das Präsidium, das in der Verfassung eine Funktion hat, zum Beispiel im Vertretungsfall des Bundespräsidenten einzuschreiten, das ist etwas, was man der Tagespolitik aus­setzt?! Entlarven Sie sich doch nicht so selbst! (Beifall bei FPÖ und BZÖ sowie bei Ab­geordneten von SPÖ und ÖVP.)

Seien Sie konstruktiv in einem Prozess dabei, wenn es darum geht, die Geschäftsord­nung dieses Hauses, dieses Parlaments zu stärken! – Das ist das Entscheidende!

Und eines haben Sie auch noch vergessen: Volksanwaltschaften sollten auch noch hi­neingehören. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

22.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheib­ner. – Bitte.

 


22.24.17

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Meine Damen und Herren! Es ist der Ver­fassungs-Konvent angesprochen worden. Ich erinnere mich noch sehr gut und sehr gerne an diese Zeit, weil damals sehr viel Konstruktives von allen Parteien diskutiert und auch „beschlossen“ – unter Anführungszeichen – worden ist. Letztlich ist es ja ge­scheitert aus parteipolitischen Gründen, weil halt die Regierung damals falsch zusam­mengesetzt gewesen ist. Aber vieles von dem, was wir heute als Manko beklagen, ist damals in Wahrheit geregelt gewesen.

Natürlich kann man darüber diskutieren, dass auch oberste Organe der Republik, die mit einem gewissen Quorum gewählt werden, wieder abgewählt werden können, unter gewissen Voraussetzungen und Umständen. Aber natürlich muss man über alle disku­tieren. Und das ist ein bisschen der Schönheitsfehler an diesem Antrag, dass er sich an einem konkreten Fall aufhängt. Und da gebe ich meinem Vorredner schon recht: So kann es nicht sein, denn in einem Rechtsstaat – und da kann man auch viel darüber diskutieren, wie sich das heute so abspielt – und in einer Demokratie muss es gleiches Maß geben! Es kann nicht die Mehrheit immer wieder über eine Minderheit bestimmen. Wenn der eine von uns ist, dann ist das alles antidemokratisch, wenn da jemand eine Abwahl verlangt. Aber wenn es um den anderen geht, dann ist es sogar eine Notwen­digkeit in der Demokratie, dass man hier eine Abwahlmöglichkeit schafft.

Ich kann mich gut erinnern, als der Ewald Stadler Volksanwalt gewesen ist, haben wir genau dieselbe Diskussion gehabt: Es gehört eine Abwahlmöglichkeit der Volksanwäl­te statuiert. Er ist nicht mehr Volksanwalt, jetzt hören wir nichts mehr darüber. Jetzt ha­ben wir halt die Diskussion über die Präsidenten des Nationalrates.

Ich sage: Diskutieren wir darüber, dass es für alle Organe, die gewählt werden, unter gewissen Umständen – das muss für alle gleich sein und klar determiniert sein, darf nicht aus rein parteipolitischen Gründen möglich sein – eine Abwahlmöglichkeit mit ei­nem entsprechenden Quorum geben soll. Nehmen wir die Verhandlungsergebnisse aus dem Verfassungs-Konvent her, wir brauchen ja das Rad nicht neu zu erfinden, dis­kutieren wir darüber, und machen wir eine vernünftige Lösung – aber keine Anlassge­setzgebung! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

22.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1992/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

 


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