Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 241

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Es gibt für die Abwahl des Bundespräsidenten ein sehr probates Mittel. Das ist noch nicht angewendet worden, aber es geht jedenfalls über das Organ, vor dem er seinen Amtseid abgelegt hat. Das stellt den Antrag an den Verfassungsgerichtshof, der auch über unseren Entscheidungen quasi liegt. Und ich glaube, dass es der Rechtsstaat ver­langt, dass der Amtsverlust ausschließlich nach einem ordentlichen Verfahren als Ultima Ratio eintreten kann. Erst die höchstgerichtliche Zuständigkeit schließt partei­politisch motivierten Missbrauch aus. Und wir wollen einbringen – und ich bitte, sich da­mit zu beschäftigen –, dass ein objektives rechtsstaatliches Verfahren durch den Ver­fassungsgerichtshof auf Initiative des Parlaments Platz zu greifen hat.

Ich denke, dass wir damit auch Vorbildfunktion haben können und, wenn wir die Dis­kussion im Ausschuss ernst nehmen und zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommen, einen wesentlichen Beitrag für das Ansehen der Politik leisten können. (Bei­fall bei der ÖVP.)

22.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Ro­senkranz. – Bitte.

 


22.21.35

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Anlass­gesetzgebung aus parteipolitischen Gründen ist immer ein schlechter Ratgeber, um wichtige Dinge, insbesondere Geschäftsordnungen dieses Hauses, in irgendeiner Form zu ändern. (Beifall bei der FPÖ.)

Was wäre denn gewesen, Frau Klubobfrau Glawischnig, wenn ein Freiheitlicher in ei­ner leitenden Funktion auf einmal einen Antrag nicht zugelassen hätte, weil er ihm nicht gefällt? Ein Recht der Abgeordneten einfach so beschneidet? – Sie wären die Ersten gewesen, die irgendein biologisch-dynamisches Leiberl angehabt hätten, auf dem draufsteht, welche Schande das wieder ist. Nichts anderes hat die Frau Moser im Un­tersuchungsausschuss gemacht! (Beifall bei FPÖ, SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

Frau Abgeordnete Moser hat Rechte der Abgeordneten beschnitten. Es mag eine juris­tisch spitzfindige Sache sein, und man kann auch Fehler machen, aber vom Prinzip her  (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die Ignoranz eines Fünf-Parteien-Antrages stört sie nicht?! Äußern Sie sich dazu, dass die Abgeordneten einen Fünf-Parteien-An­trag ignorieren!)

Frau Glawischnig, ich bin am Wort! Fühlen Sie sich jetzt nicht ertappt mit Ihrer grünen Fraktion! Wir wissen eh, worum es Ihnen in Wirklichkeit geht.

Ihre Vorsitzende im Untersuchungsausschuss hat Rechte der Abgeordneten beschnit­ten! Das ist eine Tatsache! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und BZÖ.) Man kann einen Fehler machen und kann nachher sagen: Ich stehe zu dem Fehler und will ihn gutmachen! Das kann man alles machen; das ist aber nicht ge­schehen. – Aber wenn das jemand anderem passiert wäre, wären Sie die Ersten ge­wesen, die mit Ihren Leiberln herumgelaufen wären, wessen Schande irgendwer gewe­sen wäre. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Vertuscherpartei! Die FPÖ schlägt sich auf die Seite der Vertuscher! Kontrolle abschneiden! – Abg. Kopf: Selbstgerechte Grüne!)

Jetzt bleibt eben hier dieses Gesetz. Sagen Sie gleich, es geht nur um eine „Lex Graf“! Etwas anderes wollen Sie nicht. Bei diesen obersten Organen geht es nämlich natür­lich auch um andere Organe dieses Hauses, zum Beispiel Ausschussvorsitzende. Wahlmöglichkeit/Abwahlmöglichkeit, das kann man durchaus regeln. Aber dann brin­gen Sie sogar noch eines herein: Der Rechnungshofpräsident sollte mehr geschützt werden als Mitglieder des Präsidiums des Nationalrates! Das Hilfsorgan des Parla-


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